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Hinweis zur Energiepreisbremse

Ab März 2023 treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft und wirken rückwirkend auch für Januar und Februar.

Wir werden die Preisbremsen bei der anstehenden Jahresendabrechnung sowie bei Ihren neuen Abschlägen (ab 02.05.2023) selbstverständlich berücksichtigen.

Alle Kunden erhalten bis Ende Februar ein Schreiben, in welchem wir darüber informieren, wie sich die Entlastungen konkret auswirken werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.