Jahresabrechnung – Seite 2
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Fälligkeitstermine
Fälligkeit des monatlich zu entrichtenden Abschlagsbetrags. Der Abschlag ist am ersten Werktag des Monats für den vorangegangenen Monat fällig.
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Fälligkeit des monatlich zu entrichtenden Abschlagsbetrags. Der Abschlag ist am ersten Werktag des Monats für den vorangegangenen Monat fällig.