Jahresabrechnung – Seite 2

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Fälligkeitstermine

Fälligkeit des monatlich zu entrichtenden Abschlagsbetrags. Der Abschlag ist am ersten Werktag des Monats für den vorangegangenen Monat fällig.

Jahresabrechnung - Seite 2
  • 9 Fälligkeitstermine

    Fälligkeit des monatlich zu entrichtenden Abschlagsbetrags. Der Abschlag ist am ersten Werktag des Monats für den vorangegangenen Monat fällig.

Hinweis zur Energiepreisbremse

Ab März 2023 treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft und wirken rückwirkend auch für Januar und Februar.

Wir werden die Preisbremsen bei der anstehenden Jahresendabrechnung sowie bei Ihren neuen Abschlägen (ab 02.05.2023) selbstverständlich berücksichtigen.

Alle Kunden erhalten bis Ende Februar ein Schreiben, in welchem wir darüber informieren, wie sich die Entlastungen konkret auswirken werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.