Jahresabrechnung – Seite 2
Fälligkeit des monatlich zu entrichtenden Abschlagsbetrags. Der Abschlag ist am ersten Werktag des Monats für den vorangegangenen Monat fällig.
Fälligkeit des monatlich zu entrichtenden Abschlagsbetrags. Der Abschlag ist am ersten Werktag des Monats für den vorangegangenen Monat fällig.