Häufige Fragen zu Gartenwasserzählern
Für den Einbau eines Gartenwasserzählers stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: waagrecht und senkrecht.
Es muss ein Absperrventil mit Entleerung und eine Wasserzählerplatte vorhanden sein.
Die Kosten für den Einbau eines Gartenwasserzählers richten sich nach dem jeweiligen lnstallationsaufwand. Ihre Installationsfirma wird Ihnen gerne ein Angebot erstellen.
Der Gartenwasserzähler wird von der LKW Kitzingen GmbH eingebaut, im Abrechnungssystem erfasst und jährlich mit der Jahresendabrechnung am 31.03. jeden Jahres abgelesen und abgerechnet.
Die Zählermiete pro Monat beträgt hierfür 0,82 Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Der abgelesene Stand wird automatisch an die Stadt Kitzingen weitergeleitet. Hier wird der Verbrauch der Gartenwasseruhr von den Kanalgebühren abgezogen.
Alle Gartenauslaufventile sind nach Din 1988, Teil 2 und 4 einzubauen sowie gegen Rückfluss zu sichern.
Ansprechpartner hierfür ist Herr Christian Liebenstein, Telefon Nr. 09321 101-226, E-Mail: liebenstein@lkw-kitzingen.de
Für den Einbau eines Gartenwasserzählers stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: waagrecht und senkrecht.
Der Betreiber des Wasserzählers muss den Einbau an die Stadt Kitzingen melden. Ansprechpartner Stadt Kitzingen (Rathaus), Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen, Ebene 3, Zimmer 3.7, Herr Stefan Münch, Tel. Nr. 09321 20-2201, E-Mail: stefan.muench@stadt-kitzingen.de.
Benötigt wird eine Kopie der Rechnung über den Einbau des privaten Zählers mit den jeweiligen Zählerdaten (Zählernummer, Zählerstand, Eichjahr). Dies ist schriftlich einzureichen. Weiterhin muss die Zählernummer sowie der Stand des Hauptwasserzählers am Tag des Einbaus gemeldet werden.
Für die jährliche Ablesung des Gartenwasserzählers und die Meldung des Standes zum 30.03. jeden Jahres an die Stadt Kitzingen, ist der Betreiber zuständig.
Die gesetzliche Eichfrist von 6 Jahren ist einzuhalten!
Alle Gartenauslaufventile sind nach Din 1988, Teil 2 und 4 einzubauen sowie gegen Rückfluss zu sichern.