Immer gut versorgt!

Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung

Haben Sie vergessen, Ihren Stromanbieter über den Umzug zu informieren? Oder ist Ihr Erdgasanbieter insolvent und liefert kein Gas mehr?


Keine Sorge, in beiden Fällen sind Sie abgesichert!

Stecken Sie einfach die Kaffeemaschine in der neuen Wohnung ein, und schon gibt es auf Knopfdruck Kaffee. Auch bei einer Insolvenz des Energieanbieters muss niemand frieren – Gas und Strom fließen weiterhin, selbst ohne bestehenden Vertrag. Verbraucher in Deutschland haben nämlich ein Recht auf Energieversorgung. Um diesen Anspruch jederzeit zu gewährleisten, existieren die Grundversorgung und die Ersatzversorgung.


Häufige Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung

Was ist die „Grundversorgung“?

Die Aufgabe von Grundversorgern besteht darin, alle Haushalte in einem Netzgebiet im Rahmen eines öffentlich bekannt gegebenen Grundversorgungspreises mit Strom oder Gas zu beliefern.

In diesen Fällen fallen Haushaltskunden in die Grundversorgung:

  • Umzug: Eine Familie zieht in eine neue Wohnung, hat jedoch noch keinen Vertrag für Strom und Wärme abgeschlossen. Der Strom aus der Steckdose und das Erdgas für die Gasetagenheizung kommen dann vom lokalen Grundversorger.
  • Kündigung des alten Vertrages ohne Neuabschluss: Ein Kunde beendet den Vertrag mit seinem alten Energielieferanten regulär oder außerordentlich, schließt jedoch keinen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab.
  • Wechsel zum Grundversorger: Ein Kunde kündigt den Vertrag mit seinem bisherigen Energieanbieter und wechselt zum Grundversorger. Ohne Festlegung auf einen bestimmten Tarif landet er automatisch in der Grundversorgung.
  • Kündigung durch den bisherigen Versorger: Der alte Energieanbieter kündigt einem Haushalt ordentlich zum Ende der Laufzeit.

Die Grundversorgung hat keine feste Vertragslaufzeit und ist mit einer Frist von 14 Tagen kündbar.

Was ist die „Ersatzversorgung“?

Der Grundversorger eines Gebietes ist auch für die Ersatzversorgung zuständig. Die Ersatzversorgung ist eine Art Notfallversorgung. Sie stellt sicher, dass ein Haushalt Energie erhält, wenn nicht klar ist, welcher Anbieter dafür zuständig ist und die Energie keinem bestimmten Lieferanten oder Vertrag zugeordnet werden kann.

In diesen Fällen greift die Ersatzversorgung:

  • Anbieterwechsel klappt nicht: Ein Kunde möchte den Anbieter wechseln, doch der Wechsel scheitert. Dann springt die Ersatzversorgung ein.
  • Ausfall des bisherigen Lieferanten: Kann der bisherige Energieanbieter keine Energie mehr liefern, zum Beispiel weil er das Netz nicht mehr nutzen darf, fallen seine Kunden automatisch in die Ersatzversorgung beim Grundversorger. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Unternehmen insolvent ist.

Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt, danach greift die Grundversorgung. Der Grundversorger darf in der Ersatzversorgung höhere Preise als in der Grundversorgung verlangen, wenn die Beschaffungskosten für die Energie höher waren. In der Ersatzversorgung kann der Grundversorger die Preise jeweils zum ersten und 15. Tag eines Monats anpassen.

Warum unterscheiden sich manchmal die Tarife von Grund- und Ersatzversorgung?

Als Grundversorger haben wir viele Stammkunden, die wir kontinuierlich mit Energie beliefern. Für diese Kunden kaufen wir beispielsweise Gas langfristig ein, um die Versorgung über längere Zeiträume sicherzustellen. Diese langfristige Planung führt zu stabileren Preisen, was für unsere Kunden Transparenz und Kalkulationssicherheit bedeutet. Wir versuchen, die Menge der eingekauften Energie an die prognostizierte Nachfrage anzupassen und durch eine ganzjährige Beschaffungsstrategie Preisschwankungen abzufangen. Das Ergebnis ist der Tarif „Grundversorgung“.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Neue Kunden in unserem Gebiet benötigen möglicherweise kurzfristig Energie, weil ihr geplanter Anbieter nicht rechtzeitig liefern kann oder der bisherige Anbieter aufgrund von Insolvenz den Vertrag kündigt. In solchen Fällen müssen wir kurzfristig Energie zu den aktuellen Marktpreisen einkaufen. Diese kurzfristige Beschaffung führt zu variableren und oft höheren Preisen für die vorübergehenden Neukunden. Daraus entsteht der Tarif „Ersatzversorgung“.