Preisbremsen und Soforthilfen

Antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den aktuellen Themen wie z.B. zu den Energiepreisbremsen.

Energiepreisbremsen

Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger zum 01.03.2023 eine Energiepreisbremse für Strom, Erdgas und Wärme eingeführt, welche rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gilt. Sie brauchen nichts weiter zu tun, wir geben die Entlastungen direkt an Sie weiter.

Soforthilfe Erdgas und Wärme

Gas- sowie Wärmekunden erhalten für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe. Die Höhe der Soforthilfe entspricht…

…bei Erdgas:
ein Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.

…bei Wärme:
Wärmeabschlag vom September 2022 + Aufschlag von 20 Prozent

Energiemarktentwicklung

Die Preise für Energie haben sich in den zurückliegenden Monaten vervielfacht. Selbst nach den Preisrückgängen der letzten Wochen an den Großhandelsbörsen liegen die Energiepreise deutlich über dem Vorkrisen-Niveau. Wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden, ist seriös nicht abzusehen. Aber was sind die Gründe für die Preisentwicklung? Welche Faktoren beeinflussen die Preise für Strom und Gas? Wie beschaffen Stadtwerke und regionale Versorger? Hier finden Sie Hintergrundinformationen zur Preisentwicklung.

Hinweis zur Energiepreisbremse

Ab März 2023 treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft und wirken rückwirkend auch für Januar und Februar.

Wir werden die Preisbremsen bei der anstehenden Jahresendabrechnung sowie bei Ihren neuen Abschlägen (ab 02.05.2023) selbstverständlich berücksichtigen.

Alle Kunden erhalten bis Ende Februar ein Schreiben, in welchem wir darüber informieren, wie sich die Entlastungen konkret auswirken werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.