Kommunale Wärmeplanung als Schlüssel zur Energiewende

Wärme gemeinsam denken

Wärmewende und kommunale Wärmeplanung

Die Wärmewende – ein zentraler Baustein der Energiewende

Die Wärmewende ist – neben der Strom- und Verkehrswende – ein zentraler Baustein der Energiewende. Sie leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, den Verbrauch fossiler Energieträger deutlich zu senken und das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Im Kern geht es darum, Wärme effizienter zu nutzen, Emissionen zu verringern und die Wärmeversorgung langfristig auf erneuerbare Quellen umzustellen.

 

Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutrales Heizen. Für uns ist die Wärmewende nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance, Zukunft aktiv zu gestalten. Gemeinsam mit regionalen Partnern unterstützen wir Kommunen bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne und stehen ihnen im gesamten Prozess verlässlich zur Seite.

Keine Energiewende ohne Wärmewende

Wenn die Energiewende gelingen soll, braucht es gerade im Wärmesektor mehr Tempo – denn hier schlummert enormes Einsparpotenzial: Etwa die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf das Heizen. Noch immer wird ein Großteil der Wärme mit fossilen Energieträgern wie Gas und Öl erzeugt. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien ist daher auch in der Wärmeversorgung unerlässlich, um die Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig sinkt dadurch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen mit ihren unsicheren Preisen und Verfügbarkeiten – ein wichtiger Beitrag zu mehr Versorgungssicherheit und langfristiger Preisstabilität. Die kommunale Wärmeplanung bildet dabei die strategische Grundlage für eine klimaneutrale Zukunft – und wird vom Gesetzgeber als zentrales Instrument ausdrücklich gestärkt.

Kommunale Wärmeplanung – ein Fundament für die Zukunft

Um den Wandel hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung gezielt zu gestalten, sind Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern – und damit auch die Städte und Gemeinden in unserem Versorgungsgebiet – verpflichtet, bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese Pläne bieten eine wichtige Orientierungshilfe für Gebäudeeigentümer, Unternehmen und kommunale Entscheidungsträger. Sie zeigen mögliche Entwicklungspfade auf, ohne verbindliche Vorgaben zu machen – und haben zunächst keine rechtlichen Auswirkungen, etwa auf bestehende Heizsysteme oder deren Austausch. Als regionaler Energieversorger begleiten wir diesen Prozess aktiv. Für uns ist die Wärmewende nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance, unsere Region zukunftssicher aufzustellen. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort unterstützen wir Kommunen bei der Erstellung ihrer Wärmepläne – und stehen ihnen mit unserem Know-how jederzeit zur Seite.

Eine kommunale Wärmeplanung umfasst:

Bestandsanalyse: Wärmebedarf und Infrastruktur erfassen
Potenzialanalyse: Erneuerbare Energien und Abwärme prüfen
Zielszenario: Klimafreundliche Versorgung entwickeln
Maßnahmenplan: Umsetzungsschritte und Investitionen empfehlen

Weitere
Informationen

Weitere Informationen zur Wärmeplanung finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Häufige Fragen zu Wärmeplanungsgesetz und kommunale Wärmeplanung

Was versteht man unter kommunaler Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument, um die Wärmewende in Deutschland erfolgreich umzusetzen. Es beinhaltet die Analyse des lokalen Wärmeversorgungssystems und die Ermittlung des Potenzials für erneuerbare Wärmeerzeugung. Dadurch sollen strategische Entscheidungen getroffen werden, wie die Wärmeversorgung kosteneffizient in Richtung Treibhausgasneutralität transformiert werden kann. Alle relevanten Akteure, Bürger sowie Unternehmen werden in den Planungsprozess eingebunden. Das Ziel ist ein Wärmeplan, der Maßnahmen, Zeitplan und Meilensteine zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 enthält. Eine zentrale Aufgabe ist die Ausweisung von Eignungsgebieten für Wärmenetze oder Einzelheizungen, die Bürgern bei Entscheidungen über ihre Heizungsanlagen helfen und Planungssicherheit schaffen.

Was regelt das Wärmeplanungsgesetz und welches Ziel verfolgt es?

Das Wärmeplanungsgesetz („Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“) verpflichtet die Bundesländer, die Umsetzung kommunaler Wärmepläne sicherzustellen. Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern müssen bis 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen, größere Kommunen bis 30. Juni 2026. Das Gesetz verlangt zudem, dass bestehende Wärmenetze bis 2030 mindestens 30 % und bis 2040 80 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme gewinnen. Ab 2045 sollen alle Wärmenetze klimaneutral betrieben werden.

Welche Auswirkungen hat es, wenn mein Wohngebiet als Fernwärmeeignungsgebiet ausgewiesen wurde?

Die Ausweisung als Fernwärmeeignungsgebiet bedeutet zunächst, dass das Gebiet grundsätzlich für eine Fernwärmeversorgung geeignet ist, z. B. durch hohe Wärmedichte. Praktisch hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen, außer die Kommune beschließt, das Gebiet als Wärmenetzausbaugebiet auszuweisen. Nach so einem Beschluss gelten die GEG-Regelungen und Fristen. Ohne Anschlusszwang steht weiterhin auch die Einzelheizung als Option offen. Ein Anschluss an das Wärmenetz kann jedoch eine nachhaltige und komfortable Heizlösung sein.

Was bedeutet es, wenn mein Wohngebiet als Eignungsgebiet für Einzelversorgung ausgewiesen wurde?

Eine Ausweisung als Eignungsgebiet für Einzelversorgung weist darauf hin, dass eine leitungsgebundene Wärmeversorgung aufgrund niedriger Wärmedichte nicht ideal ist und dezentrale Heizungsanlagen wie Wärmepumpen besser geeignet sind. Es ist auch möglich, dass Inselwärmenetze im Umfeld kommunaler Gebäude entstehen könnten. Welchen Heizungsansatz man verfolgt, bleibt flexibel, jedoch sollte man beim Heizungstausch die Gegebenheiten berücksichtigen.

Wie kann ich den Stand des kommunalen Wärmeplans in meiner Gemeinde herausfinden und mich am Prozess beteiligen?

Das Gesetz schreibt vor, dass während der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans eine Entwurfsfassung öffentlich ausgelegt wird, meist von der Kommune organisiert. In dieser Phase können Bürger den Plan einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben. Diese Stellungnahmen werden ausgewertet. Zudem finden oft Informationsveranstaltungen statt, bei denen Bürger sich informieren und einbringen können.

Wie interagieren das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz miteinander?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten parallel zum Wärmeplanungsgesetz Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Während das WPG sich auf Planung und Anforderungen an Wärmenetze fokussiert, regelt das GEG konkrete Vorgaben für Heizungen in Gebäuden, z. B. die 65%-EE-Vorgabe (Erneuerbare-Energien). Dieses Zusammenspiel ermöglicht, dass Bürger sich bei der Heizungswahl an den Wärmeplänen orientieren können. Die Anwendung der 65%-EE-Vorgabe richtet sich nach den Fristen, die das WPG für Wärmepläne setzt, und unterscheidet sich nach Gemeindegröße.

Wärmeplanungen der Kommunen in unserem Versorgungsgebiet

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Status der kommunalen Wärmeplanungen im Bereich des LKW Kitzingen Versorgungsgebiets.


Stadt Kitzingen

Seit Anfang des Jahres erstellt die Stadt Kitzingen ihren Kommunalen Wärmeplan. Damit erfüllt sie nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern entwickelt zugleich einen strategischen Fahrplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Die Planung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Ingenieurbüro Prosio Engineering aus Lauf an der Pegnitz sowie der LKW Kitzingen GmbH. Während Prosio Engineering bundesweite Planungskompetenz einbringt, liefert die LKW Kitzingen das umfassende Know-how aus dem lokalen Betrieb der Energieinfrastruktur. Gemeinsam entsteht so ein fundiertes Konzept, das auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt ist. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind von zentraler Bedeutung für die zukünftige Ausrichtung der LKW Kitzingen – sie bilden eine wichtige Grundlage für Investitionen, Netzausbau und die Auswahl regenerativer Erzeugungsformen. Über Fortschritte und Ergebnisse werden wir Sie regelmäßig informieren. Der Abschluss der kommunalen Wärmeplanung ist für Dezember 2025 vorgesehen.


Dettelbach

Auch in der Stadt Dettelbach wird derzeit eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet. Ziel ist es, konkrete Wege aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung langfristig ohne fossile Energieträger gestaltet werden kann – etwa durch den Einsatz von Wärmenetzen, Biomasse, Geothermie oder Solarthermie. Die LKW Kitzingen ist im Rahmen dieser Planung als Gasnetzbetreiber aktiv eingebunden: Sie stellt relevante Infrastrukturdaten bereit und beteiligt sich an den fachlichen Abstimmungen. Die Wärmeplanung in Dettelbach erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energietechnik (IfE GmbH) und wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter: www.dettelbach.de/kommunale-waermeplanung.


Unsere weiteren Gemeinden

Auch alle weiteren Gemeinden in unserem Versorgungsgebiet bereiten sich aktuell auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor. Für kleinere Kommunen sieht das Wärmeplanungsgesetz die Möglichkeit vor, sich zu sogenannten Konvois zusammenzuschließen und die Wärmeplanung gemeinsam zu erarbeiten. Diesen Weg haben wir unseren Partnerkommunen in diesem Jahr aktiv vorgeschlagen und stehen derzeit in engem Austausch zur konkreten Umsetzung. Ziel ist es, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, die sowohl den Gemeinden als auch uns als Versorger eine klare Orientierung für den Ausbau und die Ausrichtung der Energieinfrastruktur gibt. Gleichzeitig soll auch Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für künftige Investitionen rund um die Wärmeversorgung an die Hand gegeben werden. Über den Fortschritt der einzelnen Planungen werden wir Sie hier informieren.