Häufige Fragen zu Wärmeplanungsgesetz und kommunale Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument, um die Wärmewende in Deutschland erfolgreich umzusetzen. Es beinhaltet die Analyse des lokalen Wärmeversorgungssystems und die Ermittlung des Potenzials für erneuerbare Wärmeerzeugung. Dadurch sollen strategische Entscheidungen getroffen werden, wie die Wärmeversorgung kosteneffizient in Richtung Treibhausgasneutralität transformiert werden kann. Alle relevanten Akteure, Bürger sowie Unternehmen werden in den Planungsprozess eingebunden. Das Ziel ist ein Wärmeplan, der Maßnahmen, Zeitplan und Meilensteine zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 enthält. Eine zentrale Aufgabe ist die Ausweisung von Eignungsgebieten für Wärmenetze oder Einzelheizungen, die Bürgern bei Entscheidungen über ihre Heizungsanlagen helfen und Planungssicherheit schaffen.
Das Wärmeplanungsgesetz („Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“) verpflichtet die Bundesländer, die Umsetzung kommunaler Wärmepläne sicherzustellen. Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern müssen bis 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen, größere Kommunen bis 30. Juni 2026. Das Gesetz verlangt zudem, dass bestehende Wärmenetze bis 2030 mindestens 30 % und bis 2040 80 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme gewinnen. Ab 2045 sollen alle Wärmenetze klimaneutral betrieben werden.
Die Ausweisung als Fernwärmeeignungsgebiet bedeutet zunächst, dass das Gebiet grundsätzlich für eine Fernwärmeversorgung geeignet ist, z. B. durch hohe Wärmedichte. Praktisch hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen, außer die Kommune beschließt, das Gebiet als Wärmenetzausbaugebiet auszuweisen. Nach so einem Beschluss gelten die GEG-Regelungen und Fristen. Ohne Anschlusszwang steht weiterhin auch die Einzelheizung als Option offen. Ein Anschluss an das Wärmenetz kann jedoch eine nachhaltige und komfortable Heizlösung sein.
Eine Ausweisung als Eignungsgebiet für Einzelversorgung weist darauf hin, dass eine leitungsgebundene Wärmeversorgung aufgrund niedriger Wärmedichte nicht ideal ist und dezentrale Heizungsanlagen wie Wärmepumpen besser geeignet sind. Es ist auch möglich, dass Inselwärmenetze im Umfeld kommunaler Gebäude entstehen könnten. Welchen Heizungsansatz man verfolgt, bleibt flexibel, jedoch sollte man beim Heizungstausch die Gegebenheiten berücksichtigen.
Das Gesetz schreibt vor, dass während der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans eine Entwurfsfassung öffentlich ausgelegt wird, meist von der Kommune organisiert. In dieser Phase können Bürger den Plan einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben. Diese Stellungnahmen werden ausgewertet. Zudem finden oft Informationsveranstaltungen statt, bei denen Bürger sich informieren und einbringen können.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten parallel zum Wärmeplanungsgesetz Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Während das WPG sich auf Planung und Anforderungen an Wärmenetze fokussiert, regelt das GEG konkrete Vorgaben für Heizungen in Gebäuden, z. B. die 65%-EE-Vorgabe (Erneuerbare-Energien). Dieses Zusammenspiel ermöglicht, dass Bürger sich bei der Heizungswahl an den Wärmeplänen orientieren können. Die Anwendung der 65%-EE-Vorgabe richtet sich nach den Fristen, die das WPG für Wärmepläne setzt, und unterscheidet sich nach Gemeindegröße.