Was tun, um die Energiesperre zu verhindern

Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung

Sollte Ihnen der Ausgleich der Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gemäß der StromGVV und GasGVV die Möglichkeit mit einer Abwendungserklärung die Zählersperrung abzuwenden.

Die Abwendungsvereinbarung beinhaltet laut gesetzlicher Vorgabe (§ 19 Abs. 5 StromGVV und GasGVV) eine Ratenzahlungsvereinbarung über die fälligen Zahlungsrückstände sowie eine Vorauszahlungsvereinbarung, mit der Ihre Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis nach § 14 Abs. 1 und 2 StromGVV und GasGVV sichergestellt wird.

Senden Sie uns hierfür die anhängende, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abwendungsvereinbarung zurück. Diese muss spätestens einen Werktag vor Sperrung bei uns eingegangen sein.

Abwendungsvereinbarung

Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht abgeschlossen werden, wenn Sie bereits eine frühere Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten haben oder die Abwendungsvereinbarung der LKW Kitzingen GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

Falls Sie mehr als 6 Raten für die Rückzahlung der Außenstände benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!

Telefon: 09321 101-326

E-Mail: