Häufige Fragen zum Stromzähler und Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst alle Aufgaben rund um Ihren Stromzähler. Dazu gehören insbesondere der Einbau, der Betrieb, die Wartung und – falls erforderlich – der Austausch des Zählers.
Der Messstellenbetreiber ist für Ihren Stromzähler verantwortlich. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber) – in Kitzingen zum Beispiel der Netzbetreiber LKW Kitzingen GmbH. Es kann aber auch ein anderer Anbieter sein. Der Messstellenbetreiber stellt uns, Ihrem Energielieferanten LKW Kitzingen GmbH, die Verbrauchsdaten bereit, auf deren Basis wir die Rechnung erstellen.
Der Messstellenbetreiber legt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fest, welche Messeinrichtung wo eingebaut wird. Er bestimmt auch über die Größe und Anzahl der Messeinrichtungen. Falls erforderlich, entscheidet er auch über den Einbau zusätzlicher Steuerungseinrichtungen.
Ja. Wenn Arbeiten am Stromzähler notwendig sind, darf der Messstellenbetreiber Ihre Räumlichkeiten betreten. Das gilt ausschließlich, soweit dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dieses Zutrittsrecht ist gesetzlich geregelt (§38 Messstellenbetriebsgesetz – MsbG).
Wir stellen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die für Sie als Kunde wesentlich sind oder die sich aus dem Messstellenvertrag ergeben – soweit Sie diese nicht bereits direkt vom Messstellenbetreiber erhalten.
Sie haben außerdem einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in Ihre Messdaten.
Der Umfang ist in §53, 61 MsbG und Artikel 7 Absatz 1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1162 i. V. m. Art. 23 Absatz 2 Richtlinie (EU) 2019/944 geregelt.