Nachts leuchten Stromleitungen über der Landschaft und symbolisieren die ununterbrochene Stromversorgung.
Häufige Fragen rund um die

Stromversorgung

Alles Wichtige zur Stromversorgung auf einen Blick

Von Anmeldung bis Abrechnung.

Hier finden Sie kompakte und verständliche Antworten auf wesentliche Anliegen – etwa zur Sicherstellung Ihrer Stromversorgung beim Anbieterwechsel, zur Zusammensetzung Ihrer Stromkosten oder zum Ablesen Ihres Zählers.

Ob es um Wärmepumpenstrom, steuerbare Zähler, Ihren Verbrauch oder regulierte Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG geht – wir bieten Ihnen klare Informationen und praktische Hilfestellungen für einen transparenten und reibungslosen Service.

Häufige Fragen zu Strom

Kann meine Stromversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Deine Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, sodass du in keinem Fall darauf verzichten musst.

Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis, den du als Kunde bezahlst, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die LKW Kitzingen beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Stromkosten entscheidend verändert und somit dazu beigetragen, dass die Stromkosten seither gestiegen sind. Steuern und Abgaben bilden mit über 50 % aktuell den größten Anteil am Strompreis.

Der übrige Anteil an den Stromkosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die LKW Kitzingen außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Stromnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

Wie ermittle ich meinen persönlichen Stromverbrauch?

Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch in vier Schritten grob berechnen:

Multipliziere zunächst deine Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notiere die Zahl. Anschließend multipliziere die Anzahl der bei dir im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden. Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, solltest du die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren.

Nun multipliziere noch die Anzahl der elektrischen Geräte in deinem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden. Zum Schluss addiere die drei Zahlen, um deinen jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.

Wo finde ich meinen Stromzähler und wo steht die Zählernummer?

Du findest deinen Stromzähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls du deinen Zähler nicht findest, wird dir dein Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf deinem Zähler und auf deiner letzten Stromrechnung.

Welche Stromtarife bietet ihr an?

Unsere aktuellen Stromtarife findest du hier in unserer Tarifübersicht

Häufige Fragen zu Wärmepumpenstrom

Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?

Der Stromverbrauch ist grundsätzlich natürlich von deinem individuellen Nutzerverhalten abhängig, d. h. wie viele Personen leben in dem Haushalt, wie ist dein Heizverhalten, wie viel warmes Wasser verbrauchst du usw. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Monitoringbericht ermittelt, dass der durchschnittliche Verbrauch von Wärmepumpen bei etwa 6.200 kWh/Jahr liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Eintarif- und Doppeltarifzähler?

Ein Eintarifzähler hat ein Zählwerk zum Messen des Stroms. Ein Doppeltarifzähler oder auch Zweitarifzähler verfügt über zwei Zählwerke. Das Zählwerk mit der Bezeichnung HT misst den Strom zur sog. Hauptzeit (dies ist in der Regel tagsüber). Das Zählwerk mit der Bezeichnung NT misst den Strom in der Nebenzeit. Diese ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich.

Der Strom in der Nebenzeit wird oftmals zu einem niedrigeren Preis angeboten als der Strom zur Hauptzeit. Unseren Wärmepumpenstrom kannst du sowohl mit einem Eintarifzähler als auch mit einem Zweitarifzähler abschließen. Wichtig ist, dass der Zähler für die Wärmepumpe steuerbar ist und der Strom für die Wärmepumpe getrennt vom restlichen Strom gemessen wird.

Worin unterscheiden sich Wärmepumpen­strom und Haushaltsstrom?

Der genutzte Strom ist zunächst einmal derselbe. Da der Zähler für die Wärmepumpe aber in der Regel steuerbar ist, d. h. der Netzbetreiber kann den Zähler zu vorher fest definierten Zeiten unterbrechen und so die Stromzufuhr unterbrechen, fallen hier geringere Netzentgelte und eine geringere Konzessionsabgabe an. Dieser Preisvorteil ermöglicht es, den Strom für die Wärmepumpe günstiger anzubieten als den Haushaltsstrom.

Woran erkennen Sie, ob es sich um einen steuerbaren Zähler handelt?

In der Regel ist der Zähler steuerbar, wenn dein Heizstrombedarf über einen separaten Zähler gemessen wird. Es kann jedoch vorkommen, dass deine Anlage nicht als solche im System des Netzbetreibers gekennzeichnet ist. In diesen Fällen setze dich bitte mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung und bitten ihn, dies zu korrigieren. Auch wenn du nicht genau weißt, ob dein Zähler steuerbar ist, kannst du den örtlichen Netzbetreiber kontaktieren und dies in Erfahrung bringen.

Was bedeutet steuerbarer Zähler?

Sofern ein Zähler steuerbar ist, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Stromzufuhr zu fest definierten Zeiten zu unterbrechen. Die Zeiten unterscheiden sich je nach Netzbetreiber. Hierdurch werden geringere Netzentgelte fällig, so dass wir dir einen attraktiven Preis bieten können.

Häufige Fragen zu Verträgen und Produkten

Ich sehe nur meine Stromverträge. Wo sind meine Erdgasverträge?

Im Kundenonlineportal unter dem Punkt "Meine Zählernummer" kannst du zwischen "Strom" und "Erdgas" wechseln. Im jeweiligen Reiter werden die entsprechenden Energieverträge angezeigt.

Hier geht es zum Kundenonlineportal.

Ich möchte gern in ein anderes Energieprodukt wechseln. Wie geht das?

Auf unserer Internetseite findest du einen Tarifrechner. Hier kannst du deine Postleitzahl sowie deinen Verbrauch eingeben und anschließend auf "Jetzt Tarif berechnen" klicken. Anschließend werden dir die für dich passenden Tarife angezeigt, in welche du ganz einfach wechseln kannst. Einfach auf den Button "Bestellen" klicken und bei der nächsten Auswahl "Vertragswechsel" wählen.

Wo finde ich aktuelle Preise?

Deine aktuellen Preise findest du am besten auf deiner letzten Rechnung.

Wo finde ich Informationen zu meinem Vertrag/zu meinen Verträgen?

Bei Abschluss deines Vertrages hast du eine "Vertragsbestätigung" erhalten. Hier findest du alle wichtigen Infos, wie z. B. den Lieferbeginn, die Kündigungsfrist, die Vertragslaufzeit oder auch Angaben zu einer Bankverbindung.

Außerdem kannst du auch auf deiner letzten Rechnung nachschauen. Auch hier findest du Infos, wie z. B. deine Vertragslaufzeit.

In meinem Umfeld kam es zu einem Sterbefall/Todesfall, was muss ich jetzt tun?

Sollte bedauerlicherweise bei dir im Umfeld ein Todesfall vorliegen, benötigen wir immer die Sterbeurkunde in Kopie. Abhängig vom Fall kann für die laufenden Verträge eine Namensänderung vorgenommen werden oder es wird ein neuer Vertrag aufgesetzt. Kontaktiere uns einfach per E-Mail an service-center@lkw-kitzingen.de oder besuche uns persönlich im Kundenzentrum in der Wörthstraße 5 in Kitzingen.

Wo finde ich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der LKW Kitzingen?

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen findest du auf unserer Internetseite im Download-Bereich oder in Papierform mit deinem Begrüßungsschreiben.

Solltest du diese nicht mehr zur Hand haben, kannst du dich auch gerne an unseren Kundenservice wenden:

Kann ich zu euch wechseln, wenn ich noch bei einem anderen Anbieter bin?

Gerne kannst du bei uns einen Vertrag für Strom oder Erdgas abschließen. Solltest du aktuell noch von einem anderen Energieversorger beliefert werden, übernehmen wir die Kündigung für dich und kümmern uns um alles weitere.

Häufige Fragen zu Verbräuchen und Zählerständen

Wo kann ich einen neuen Zählerstand mitteilen?

Für die Jahresablesung im März bekommst du rechtzeitig von uns eine Ablesekarte zugesandt. Möchtest du unter dem Jahr einen Zählerstand melden, kannst du das ganz einfach online erledigen. Einfach die Vertragskontonummer und die Zählernummer bereithalten.

Du hast bereits einen Zugang zum Kundenonlineportal? Auch hier kannst du uns deinen Zählerstand online melden. Unter dem Punkt "Mein Zählerstand" gibt es einen Button "Zählerstand erfassen". Einfach den Zählerstand eintragen und auf "Zählerstand melden" klicken. Fertig!

Wo kann ich meine Zählerstände einsehen?

Wenn du bereits in unserem Kundenonlineportal registriert bist, kannst du hier ganz einfach deine letzten Zählerstände einsehen.

Unter dem Punkt "Mein Zählerstand" gibt es einen Button "Verbrauchshistorie". Hier kannst du zwischen der Ansicht 'Zählerstand' und 'Verbrauch' wechseln.

Wo kann ich meinen Verbrauch sehen?

Wenn du bereits in unserem Kundenonlineportal registriert bist, kannst du hier ganz einfach deine letzten Zählerstände einsehen.

Unter dem Punkt "Mein Zählerstand" gibt es einen Button "Verbrauchshistorie". Hier kannst du zwischen der Ansicht 'Zählerstand' und 'Verbrauch' wechseln.

Wer liest meinen Zählerstand ab?

Für die Jahresablesung im März bekommst du rechtzeitig vor Beginn von uns eine Ablesekarte für die Selbstablesung durch den Kunden zugeschickt. Du hast die Möglichkeit den Zählerstand über die Ablesekarte zu melden oder einfach online über den abgedruckten individualisierten QR-Code.

Wie oft wird mein Zähler abgelesen?

Grundsätzlich wird der Zähler einmal jährlich zur Jahresabrechnung abgelesen. Gerne kannst du uns deinen Zählerstand bei z. B. Preisänderungen auch unter dem Jahr melden.

Wie lese ich meinen Zähler richtig ab?

Es ist wichtig, den Verbrauch an dem richtigen Zähler abzulesen. Vergleichen Sie dafür die Zählernummer auf dem Zähler mit der auf der letzten Jahresabrechnung. Besonders in Mehrfamilienhäusern, wo Zähler eng beieinander liegen, kann es zu Verwechslungen kommen. Um den korrekten Zählerstand zu übermitteln, lesen Sie nur die Zahlen vor dem Komma ab – die Nachkommastellen im rot markierten Bereich werden nicht berücksichtigt und müssen nicht übermittelt werden.

Warum wurde mein Verbrauch geschätzt?

Zur Erstellung unserer Jahresabrechnung benötigen wir die aktuellen Zählerstände. Deshalb senden wir an unsere Kunden Ablesekarten, in welche der Kunde den Zählerstand an uns melden kann. Wenn wir bis zur Erstellung der Rechnung keinen Zählerstand gemeldet bekommen haben, müssen wir den Verbrauch schätzen. Mit diesem geschätzten Zählerstand wird die Rechnung dann erstellt.

Wann wird mein Zähler abgelesen?

Unsere Jahresablesung beginnt meist Anfang März. Du bekommst aber rechtzeitig von uns eine Ablesekarte zugeschickt. Auch in den Printmedien informieren wir unsere Kunden rechtzeitig über die anstehende Ablesung.

An welchen Orten sind Strom-, Gas- und Wasserzähler typischerweise installiert und wie unterscheidet man sie?

In Einfamilienhäusern sind Strom-, Gas- und Wasserzähler meistens im Keller zu finden. In Mehrfamilienhäusern befinden sich Strom- und Gaszähler häufig im Gemeinschaftsflur oder direkt im Wohnungsflur, während separate Wasserzähler meist in der Küche, im Bad oder WC installiert sind. Die Zähler unterscheiden sich durch die Maßeinheiten: Strom wird in kWh (Kilowattstunden) gemessen, Erdgas und Wasser in Kubikmetern (m³). Die meisten Zähler im Privatkundenbereich sind aktuell noch analoge Messeinrichtungen.

Warum bekomme ich eine Ablesekarte von der LKW obwohl ich fremdversorgt bin?

Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Zählerstände aller Kunden in unserem Netzgebiet zu ermitteln - unabhängig davon, von welchem Lieferanten Sie versorgt werden

Häufige Fragen zu Netzanschluss Strom/Gas/Wasser

Welche Schritte sind notwendig, um Netzanschlüsse für Baustrom, Bauwasser und später den Hausanschluss zu erhalten?

Der Netzbereich der LKW Kitzingen ist für alle Anfragen bezüglich des Netzanschlusses verantwortlich.

Fragen hierzu können Sie per Telefon an unsere Kollegen der Netzkoordination unter 09321 101-436 (Rudi Oberländer) oder 09321 101-415 (Florian Falkenstein) oder per E-Mail an stellen. Der Antrag auf einen Hausanschluss ist unkompliziert und kann über die selbsterklärende Online-Anfrage erfolgen.

Alle wichtigen Details sind auf der Netz-Webseite ausführlich erklärt.

Häufige Fragen zu Zählereichung

Wie genau sind Messgeräte, die bereits 10, 20 und mehr Jahre alt sind?

Auch bei diesen älteren Messgeräten, insbesondere bei Elektrizitätszählern, kannst du davon ausgehen, dass sie aufgrund zuverlässiger Technik über die Jahre nicht an Messgenauigkeit (siehe Stichprobenverfahren) verloren haben.

Was bedeuten die Kennzeichen auf den Messgeräten?

Die geeichten Messgeräte werden mit einem Hauptstempel gekennzeichnet. Der Hauptstempel wird entweder von der Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle angebracht. Die Jahresbezeichnung ist zweistellig und zeigt an, wann das Messgerät geeicht wurde. Im Weiteren können die Eichbehörden anhand einer Ordnungsnummer, die auf dem Hauptstempel angegeben ist, ermitteln, in welcher staatlich anerkannten Prüfstelle oder von welcher Eichbehörde das Messgerät geeicht wurde.

Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass ein Zähler nicht richtig misst?

Eine sogenannte Befundprüfung kann von jedem, der ein nachweisbar wirtschaftliches Interesse hat, beantragt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Messgerät innerhalb der Toleranzen den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Die Prüfung ist kostenpflichtig.

Wie verläuft eine solche Stichprobenprüfung?

Die Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer mithilfe einer Stichprobenprüfung beträgt je nach Messgeräteart drei bis fünf Jahre. Diese Stichprobenprüfungen dürfen nur durch die Eichbehörden bzw. die staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden.

Zähler, deren Eichgültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung verlängert wurde, erhalten keinen neuen Hauptstempel. Das heißt, ist bei einem Messgerät anhand des Hauptstempels die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen, so ist es dennoch möglich, dass das Messgerät im Zuge der Stichprobenverlängerung weiterhin als gültig geeicht gilt.

Wie lange gilt eine Eichung?

Auf einem geeichten Messgerät befindet sich ein Hauptstempel, auf dem unter anderem eine zweistellige Jahreszahl steht. Zählt man zu dieser Jahreszahl die entsprechende Eichgültigkeitsdauer (siehe Tabelle) hinzu, ergibt sich das Jahr, in dem das Messgerät erneut zur Eichung ansteht.

Nachfolgend ist die Eichgültigkeitsdauer für einige Zählerarten als Beispiel aufgeführt:

  • Wärmemengenzähler 5 Jahre
  • Warmwasserzähler 5 Jahre
  • Kaltwasserzähler 6 Jahre
  • Balgengaszähler mit
    • a) elektronischem Messwerk 8 Jahre
    • b) Induktionswerk (mit Läuferscheibe) 16 Jahre

Aber: Die Eichgültigkeitsdauer der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Frist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird.

Häufige Fragen zu §14a steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Ist es möglich, den freiwilligen Wechsel in die Steuerung gemäß §14a EnWG nur für Anlagen zu nutzen, die einen Altvertrag haben und zuvor ein reduziertes Netzentgelt hatten?

Natürlich, der freiwillige Wechsel in die Regelung des § 14a EnWG ist grundsätzlich für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024 möglich. Wenn Sie sich für diesen Wechsel entscheiden, verlieren diese Einheiten ihren Bestandsschutz dauerhaft und können nicht mehr von der Regulierung ausgenommen werden, da ein Rückwechsel nicht möglich ist.

Kann ich die pauschale Reduzierung nach Modul 1 für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung erhalten?

Die Reduzierung wird pro Zähler (Marktlokation) angewendet. Wenn mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem Zähler liegen, erhalten Sie die Reduzierung nur einmal. Falls mehrere Zähler mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ausgestattet sind, wird die Reduzierung auf jeden dieser Zähler angewendet.

Was genau passiert bei einer Steuerung?

Ab dem 1. Januar 2024 hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, den Anschluss neuer Wärmepumpen, Klimageräte, Stromspeicher oder privater E-Auto-Ladestationen zu verschieben oder abzulehnen, falls eine Überlastung seines Netzes droht. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass alle Kunden zuverlässig versorgt werden. In solchen Situationen kann der Netzbetreiber den Strombezug für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die diese Funktion unterstützen, vorübergehend um bis zu 4,2 kW reduzieren.

Wann und wie lange darf der Netzbetreiber steuern?

Der Netzbetreiber überprüft regelmäßig den Zustand des Netzes, um sicherzustellen, dass alles reibungslos läuft. Sollte es dennoch zu lokalen Überlastungen kommen, greift die Regulierung als letztes Mittel ein, um diese zu vermeiden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, jede Regulierung zu dokumentieren und Sie sowie Ihren Lieferanten darüber auf dem Laufenden zu halten. Diese Maßnahmen werden immer nur in den spezifischen, überlasteten Bereichen des Netzes ergriffen und nicht im gesamten Netz.

Werden alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gleich behandelt?

Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen werden gleich behandelt. Das bedeutet, dass Wallboxen nicht weniger gefördert werden als Wärmepumpen, obwohl ihre tatsächlichen Auswirkungen, besonders im Winter, variieren können.

Wird mein anderer Stromverbrauch ebenfalls angepasst, wenn er zusammen mit der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über einen Zähler läuft?

Nein, die Steuerung ist direkt am Gerät integriert, sodass der restliche Stromverbrauch davon nicht beeinflusst wird.

Wird meine Verbrauchseinrichtung gedrosselt, wenn ich Strom über meine eigene PV-Anlage beziehe?

Wenn wir die Drosselung auf 4,2 kW betrachten, konzentrieren wir uns nur auf den Strom, der aus dem Netz bezogen wird. Die Energie, die Sie aus Ihrer PV-Anlage oder Ihrem eigenen Stromspeicher erzeugen, bleibt unberücksichtigt und kann zusätzlich genutzt werden.