Häufige Fragen zum Umzug
Mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug/der Ummeldung benötigen wir von Ihnen die folgenden Informationen:
- Vorname, Nachname
- Kundennummer (falls bekannt)
- Alte und neue Adresse
- Umzugsdatum
- Zählernummern
- Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)
Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand inkl. Ablesedatum an uns melden!
Mindestens 14 Tage vor Einzug/der Ummeldung benötigen wir grundsätzlich die folgenden Infos:
- Vorname, Nachname
- Kundennummer (falls bekannt)
- Alte und neue Adresse
- Umzugsdatum
- Zählernummern
- Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)
Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand inkl. Ablesedatum an uns melden!
Bei einem Eigentümerwechsel benötigen wir für die Ummeldung zusätzlich einen Eigentümernachweis oder die 1. Seite des Kaufvertrages, auf der die Namen der Vertragsparteien ersichtlich sind.
Ja, in den meisten Fällen können Sie Ihren Stromvertrag einfach an Ihre neue Adresse mitnehmen. Bitte teilen Sie uns dies rechtzeitig mit – wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Im Falle eines Umzugs beträgt die vertragliche Kündigungsfrist sechs Wochen. Damit wir Ihren Umzug reibungslos bearbeiten können, bitten wir Sie, uns Ihren Auszug mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin mitzuteilen. So können wir alle notwendigen Schritte rechtzeitig für Sie veranlassen.
Ja, bitte informieren Sie uns über Ihren Umzug. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag rechtzeitig angepasst oder beendet wird und keine weiteren Kosten für die bisherige Verbrauchsstelle entstehen.
Wenn wir keine Information über Ihren Umzug erhalten, läuft Ihr Strom- und/oder Gasvertrag weiterhin an Ihrer bisherigen Adresse weiter. Dadurch können weiterhin Kosten für den dortigen Verbrauch entstehen.
Bitte beachten Sie: Strom- und Gasverträge können nicht mehr rückwirkend auf eine neue Adresse umgemeldet werden.
Wir bitten Sie daher, uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus mitzuteilen, damit alles rechtzeitig für Sie veranlasst werden kann.
Nein, das ist nicht der Fall. Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich lediglich auf die technische Abwicklung eines Anbieterwechsels. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.
Der Abschlag wird grundsätzlich rückwirkend für den bereits vergangenen Monat berechnet und nicht im Voraus fällig. Daher kann es vorkommen, dass nach Ihrem Auszug noch ein Abschlag abgebucht wird.
Bei Einzug orientiert sich Ihr Abschlag in der Regel an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie an der Größe der Wohnung – sofern uns diese Angaben vorliegen. Liegen uns keine Informationen vor, berechnen wir den Abschlag auf Basis der bisherigen Verbrauchswerte der jeweiligen Verbrauchsstelle.
Hinweis für die Wintermonate:
Beginnt Ihr Vertrag während der Heizperiode, kann der Abschlag für Gas zunächst etwas höher ausfallen, da er sich am aktuellen Verbrauch orientiert. Nach der ersten Jahresabrechnung passen wir den Abschlag automatisch an, sodass er gleichmäßig auf das gesamte Jahr verteilt ist.