Häufige Fragen zu Umzug
Mindestens 14 Tage vor Einzug/der Ummeldung benötigen wir grundsätzlich die folgenden Infos:
- Vorname, Nachname
- Kundennummer (falls bekannt)
- Alte und neue Adresse
- Umzugsdatum
- Zählernummern
- Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)
Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand inkl. Ablesedatum an uns melden!
Zusätzlich benötigen wir bei einem Eigentümerwechsel einen Eigentümernachweis oder die 1. Seite des Kaufvertrages, wo die Namen drauf stehen.
Bei einem Umzug gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist. Bitte melde uns deinen Umzug bitte rechtzeitig.
Der Kunde/Mieter muss sich auch beim Netzbetreiber melden, hier kann er dann angeben, dass er fremdversorgt werden möchte.
Beispiel: Vermieter ist bei uns gemeldet. Fremder Anbieter meldet jedoch einen Max Mustermann an und wir haben keine Daten von einem neuen Mieter, also müssen wir die Abmeldeanfrage ablehnen
Der Abschlag wird anhand der Personenanzahl sowie der Wohnungsgröße berechnet - sofern uns diese Informationen vorliegen. Sollten uns keine Infos dazu vorliegen, wird der Abschlag aufgrund vorhergehender Verbräuche in der Verbrauchsstelle berechnet.
Achtung im Winter: Bitte beachte, dass wir bei Vertragsbeginn während der Wintermonate die Abschlagszahlungen für Heizgas verbrauchsabhängig erheben und nach der ersten Jahresabrechnung entsprechend anpassen. Der Abschlag kann dann ggf. etwas höher ausfallen und wird mit der nächsten Jahresabrechnung angepasst, da sich der Abschlag dann auf das komplette Jahr bezieht.
Der Abschlagsbetrag ist immer rückwirkend für den vorherigen Monat und wird nicht im Voraus fällig.
Mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug/der Ummeldung benötigen wir von dir die folgenden Informationen:
- Vorname, Nachname
- Kundennummer (falls bekannt)
- Alte und neue Adresse
- Umzugsdatum
- Zählernummern
- Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)
Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand inkl. Ablesedatum an uns melden!
Ja! In den meisten Fällen können wir dich an deiner neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir dich frühzeitig.
Ja! Falls du uns nicht informierst, bleibt dein Vertrag an deiner alten Adresse bestehen - und du zahlst weiterhin für den dortigen Verbrauch.
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
Dein Stromvertrag bleibt bestehen und du musst für den Verbrauch an deiner alten Adresse weiterhin aufkommen.
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den "24h-Lieferantenwechsel", sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Verträge nicht mehr möglich.
Bitte melde deinen Umzug 14 Tage vor deinem Umzugstermin.