Ein Paar tanzt bei Sonnenuntergang unter Lichterketten vor einem Haus im Freien.
Ihr zuverlässiger Begleiter bei

Bau und Umzug

Unterstützung für Umzugs- und Bauprojekte

Ob Sie einen Umzug planen, Ihr Zuhause umbauen oder ein neues Objekt bauen möchten.

Wir von LKW Kitzingen sind Ihr zuverlässiger Energiepartner in all diesen Prozessen. Mit transparentem Service und umfassender Unterstützung begleiten wir Sie durch alle notwendigen Schritte. Von Netzanschlüssen über den Umbau bis hin zur Umstellung von Öl auf Erdgas, wir stellen sicher, dass Ihre Energieversorgung reibungslos und effizient gestaltet wird.

Informieren Sie sich hier über wichtige Details, stellen Sie Anfragen einfach online oder nutzen Sie unseren Umzugsservice für einen stressfreien Wechsel. Mit LKW Kitzingen haben Sie einen Partner, der Sie mit Qualitätsstrom und Erdgas versorgt und Sie durch die Energiewende begleitet.

Umzug? Ummelden nicht vergessen!

Ab dem 6. Juni 2025 greifen neue gesetzliche Regelungen, die alle Energieversorger treffen.

Neu: An- und Abmeldungen von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeverträgen sind nur noch in die Zukunft gerichtet möglich. Rückwirkende „Ummeldungen und Kündigungen“ sind unzulässig. Vermeiden Sie eventuelle Mehrkosten, indem Sie sich rechtzeitig im Voraus anmelden bzw. Ihre Energielieferverträge fristgerecht kündigen.

Mehr Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.

Häufige Fragen zu Umzug

Welche Daten sind notwendig bei einem Eigentümerwechsel?

Mindestens 14 Tage vor Einzug/der Ummeldung benötigen wir grundsätzlich die folgenden Infos:

  • Vorname, Nachname
  • Kundennummer (falls bekannt)
  • Alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummern
  • Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)

Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand inkl. Ablesedatum an uns melden!

Zusätzlich benötigen wir bei einem Eigentümerwechsel einen Eigentümernachweis oder die 1. Seite des Kaufvertrages, wo die Namen drauf stehen.

Wie lautet die Kündigungsfrist bei Umzug?

Bei einem Umzug gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist. Bitte melde uns deinen Umzug bitte rechtzeitig.

Ich habe mich bei einem neuen Lieferanten angemeldet und dieser bekommt eine Ablehnung von der LKW für meine Anmeldung. Warum?

Der Kunde/Mieter muss sich auch beim Netzbetreiber melden, hier kann er dann angeben, dass er fremdversorgt werden möchte.

Beispiel: Vermieter ist bei uns gemeldet. Fremder Anbieter meldet jedoch einen Max Mustermann an und wir haben keine Daten von einem neuen Mieter, also müssen wir die Abmeldeanfrage ablehnen

Wie wird die Abschlagshöhe bei Einzug berechnet?

Der Abschlag wird anhand der Personenanzahl sowie der Wohnungsgröße berechnet - sofern uns diese Informationen vorliegen. Sollten uns keine Infos dazu vorliegen, wird der Abschlag aufgrund vorhergehender Verbräuche in der Verbrauchsstelle berechnet.

Achtung im Winter: Bitte beachte, dass wir bei Vertragsbeginn während der Wintermonate die Abschlagszahlungen für Heizgas verbrauchsabhängig erheben und nach der ersten Jahresabrechnung entsprechend anpassen. Der Abschlag kann dann ggf. etwas höher ausfallen und wird mit der nächsten Jahresabrechnung angepasst, da sich der Abschlag dann auf das komplette Jahr bezieht.

Warum wird mir noch der Abschlag abgebucht obwohl ich ausgezogen bin

Der Abschlagsbetrag ist immer rückwirkend für den vorherigen Monat und wird nicht im Voraus fällig.

Was ist für einen Umzug notwendig?

Mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug/der Ummeldung benötigen wir von dir die folgenden Informationen:

  • Vorname, Nachname
  • Kundennummer (falls bekannt)
  • Alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummern
  • Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)

Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand  inkl. Ablesedatum an uns melden!

Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?

Ja! In den meisten Fällen können wir dich an deiner neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir dich frühzeitig.

Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?

Ja! Falls du uns nicht informierst, bleibt dein Vertrag an deiner alten Adresse bestehen - und du zahlst weiterhin für den dortigen Verbrauch.

Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.

Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?

Dein Stromvertrag bleibt bestehen und du musst für den Verbrauch an deiner alten Adresse weiterhin aufkommen.

Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den "24h-Lieferantenwechsel", sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Verträge nicht mehr möglich.

Bitte melde deinen Umzug 14 Tage vor deinem Umzugstermin.

Häufige Fragen zu Umbau und Neubau

Welche Schritte sind notwendig, um Netzanschlüsse für Baustrom, Bauwasser und später den Hausanschluss zu erhalten?

Der Netzbereich der LKW Kitzingen ist für alle Anfragen bezüglich des Netzanschlusses verantwortlich.

Fragen hierzu können Sie per Telefon an unser Service-Center unter 09321 101-333 oder per E-Mail an stellen. Der Antrag auf einen Hausanschluss ist unkompliziert und kann über die selbsterklärende Online-Anfrage erfolgen.

Alle wichtigen Details sind auf der Netz-Webseite ausführlich erklärt.

Wer ist der Ansprechpartner bei Umbauten wie der Umstellung von Öl auf Erdgas oder der Änderung von Leitungen?

Auch bei Umbauten ist der Netzbereich der LKW Kitzingen für Netzanschlussfragen zuständig. Hierfür wenden Sie sich bitte an unser Service-Center der unter Tel. 09321 101-333