Ein Paar tanzt bei Sonnenuntergang unter Lichterketten vor einem Haus im Freien.

Unterstützung für Umzug & Bau in Kitzingen

Begleitung bei Umzugs-, Umbau- und Neubauprojekten – von der Planung bis zur Umsetzung

Wir von LKW Kitzingen sind Ihr zuverlässiger Energiepartner in all diesen Prozessen. Mit transparentem Service und umfassender Unterstützung begleiten wir Sie durch alle notwendigen Schritte. Von Netzanschlüssen über den Umbau bis hin zur Umstellung von Öl auf Erdgas, wir stellen sicher, dass Ihre Energieversorgung reibungslos und effizient gestaltet wird.

Informieren Sie sich hier über wichtige Details, stellen Sie Anfragen einfach online oder nutzen Sie unseren Umzugsservice für einen stressfreien Wechsel. Mit LKW Kitzingen haben Sie einen Partner, der Sie mit Qualitätsstrom und Erdgas versorgt und Sie durch die Energiewende begleitet.

Umzug? Ummelden nicht vergessen!

Ab dem 6. Juni 2025 greifen neue gesetzliche Regelungen, die alle Energieversorger treffen.

Neu: An- und Abmeldungen von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeverträgen sind nur noch in die Zukunft gerichtet möglich. Rückwirkende „Ummeldungen und Kündigungen“ sind unzulässig. Vermeiden Sie eventuelle Mehrkosten, indem Sie sich rechtzeitig im Voraus anmelden bzw. Ihre Energielieferverträge fristgerecht kündigen.

Mehr Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.

Häufige Fragen zum Umzug

Was ist für einen Umzug notwendig?

Mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug/der Ummeldung benötigen wir von Ihnen die folgenden Informationen:

  • Vorname, Nachname
  • Kundennummer (falls bekannt)
  • Alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummern
  • Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)

Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand  inkl. Ablesedatum an uns melden!

Welche Daten sind notwendig bei einem Eigentümerwechsel?

Mindestens 14 Tage vor Einzug/der Ummeldung benötigen wir grundsätzlich die folgenden Infos:

  • Vorname, Nachname
  • Kundennummer (falls bekannt)
  • Alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummern
  • Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)

Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand inkl. Ablesedatum an uns melden!

Bei einem Eigentümerwechsel benötigen wir für die Ummeldung zusätzlich einen Eigentümernachweis oder die 1. Seite des Kaufvertrages, auf der die Namen der Vertragsparteien ersichtlich sind.

Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?

Ja, in den meisten Fällen können Sie Ihren Stromvertrag einfach an Ihre neue Adresse mitnehmen. Bitte teilen Sie uns dies rechtzeitig mit – wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Wie lautet die Kündigungsfrist bei Umzug?

Im Falle eines Umzugs beträgt die vertragliche Kündigungsfrist sechs Wochen. Damit wir Ihren Umzug reibungslos bearbeiten können, bitten wir Sie, uns Ihren Auszug mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin mitzuteilen. So können wir alle notwendigen Schritte rechtzeitig für Sie veranlassen.

Muss ich meinen Umzug beim Strom-/Gasversorger melden?

Ja, bitte informieren Sie uns über Ihren Umzug. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag rechtzeitig angepasst oder beendet wird und keine weiteren Kosten für die bisherige Verbrauchsstelle entstehen.

Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?

Wenn wir keine Information über Ihren Umzug erhalten, läuft Ihr Strom- und/oder Gasvertrag weiterhin an Ihrer bisherigen Adresse weiter. Dadurch können weiterhin Kosten für den dortigen Verbrauch entstehen.

Kann ich meinen Strom- und Gasvertrag rückwirkend abmelden?

Bitte beachten Sie: Strom- und Gasverträge können nicht mehr rückwirkend auf eine neue Adresse umgemeldet werden.

Wir bitten Sie daher, uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus mitzuteilen, damit alles rechtzeitig für Sie veranlasst werden kann.

Hat jeder Strom- und/oder Gaskunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?

Nein, das ist nicht der Fall. Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich lediglich auf die technische Abwicklung eines Anbieterwechsels. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.

Warum wird mir noch der Abschlag abgebucht obwohl ich ausgezogen bin?

Der Abschlag wird grundsätzlich rückwirkend für den bereits vergangenen Monat berechnet und nicht im Voraus fällig. Daher kann es vorkommen, dass nach Ihrem Auszug noch ein Abschlag abgebucht wird.

Wie wird die Abschlagshöhe bei Einzug berechnet?

Bei Einzug orientiert sich Ihr Abschlag in der Regel an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie an der Größe der Wohnung – sofern uns diese Angaben vorliegen. Liegen uns keine Informationen vor, berechnen wir den Abschlag auf Basis der bisherigen Verbrauchswerte der jeweiligen Verbrauchsstelle.

Hinweis für die Wintermonate:
Beginnt Ihr Vertrag während der Heizperiode, kann der Abschlag für Gas zunächst etwas höher ausfallen, da er sich am aktuellen Verbrauch orientiert. Nach der ersten Jahresabrechnung passen wir den Abschlag automatisch an, sodass er gleichmäßig auf das gesamte Jahr verteilt ist.

Häufige Fragen zum Umbau und Neubau

Welche Schritte sind notwendig, um Netzanschlüsse für Baustrom, Bauwasser und später den Hausanschluss zu erhalten?

Der Netzbereich der LKW Kitzingen ist für alle Anfragen bezüglich des Netzanschlusses verantwortlich.

Fragen hierzu können Sie per Telefon an unser Service-Center unter 09321 101-333 oder per E-Mail an stellen. Der Antrag auf einen Hausanschluss ist unkompliziert und kann über die selbsterklärende Online-Anfrage erfolgen.

Alle wichtigen Details sind auf der Netz-Webseite ausführlich erklärt.

Bei Anfragen oder Anliegen zu Bauwasser bitte an Tel. 09321 101-436 oder Tel. 09321 101-415 wenden.

Wer ist der Ansprechpartner bei Umbauten wie der Umstellung von Öl auf Erdgas oder der Änderung von Leitungen?

Auch bei Umbauten ist der Netzbereich der LKW Kitzingen für Netzanschlussfragen zuständig. Hierfür wenden Sie sich bitte an unser Service-Center der unter Tel. 09321 101-333