FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen an die LKW Kitzingen Gmbh zu verschiedenen Themengebieten wie Strom, Gas, Wasser, Abrechnung u.vm.

Sollten Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet sehen, wenden Sie sich bitte direkt an uns!

Abrechnung, Rechnung & Zahlung

Wie kann ich meine Rechnung oder meine Abschläge begleichen?

Bei der LKW Kitzingen können Sie wählen, wie Sie Ihre Rechnung begleichen möchten: per Überweisung oder durch Teilnahme am praktischen Lastschriftverfahren. Wir empfehlen das Lastschriftverfahren, da es verhindert, dass Sie aus Versehen zwölf Abschläge statt der vorgesehenen elf überweisen oder Fälligkeitstermine übersehen.

Zudem lassen sich eventuelle Guthaben aus der Jahresabrechnung einfacher auszahlen und eventuelle Nachzahlungen unkomplizierter einziehen. Zusammengefasst macht das Lastschriftverfahren den Zahlungsprozess wesentlich einfacher und unkomplizierter!

Was kann ich tun, wenn ich eine Rechnung oder einen Abschlag kurzfristig nicht begleichen kann?

Es ist äußerst wichtig, dass Sie einen anstehenden Zahlungstermin nicht einfach ohne Zahlung verstreichen lassen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung und informieren uns über Ihre Situation (zum Beispiel, wenn Ihr Konto momentan nicht ausreichend gedeckt ist). Gemeinsam finden wir sicherlich eine Lösung für Ihre Lage und vereinbaren individuell das Vorgehen bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten. Bedenken Sie bitte: Bei nicht fristgerechter Zahlung können zusätzliche Kosten entstehen, die vermieden werden können, wenn wir frühzeitig miteinander sprechen!

Ist eine Abschlagsänderung jederzeit möglich?

Deinen Abschlag kannst Du jederzeit online überprüfen und ggf. anpassen. Alles was Du hierzu brauchst ist Deine Vertragskonto und -zählernummer.

Finde hierzu weitere Informationen im Kundenonlineportal.

Wie lange geht das Abrechnungsjahr?

Ein komplettes Abrechnungsjahr beginnt in der Regel am 01.04. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. In diesem Zeitraum werden 11 Abschlagszahlungen fällig, beginnend am 01.05. für den abgelaufenen Monat April. Am 01.04. ist keine Abschlagszahlung fällig.

Wie häufig stellt die LKW Kitzingen mir eine Rechnung aus?

Im Laufe des Jahres leisten Sie elf Abschlagszahlungen basierend auf Ihrem vorausgeschätzten Jahresverbrauch. Einmal jährlich erhalten Sie anschließend die Jahresverbrauchsabrechnung (auf Anfrage auch häufiger möglich). Hierbei wird der tatsächliche Verbrauch mit dem erwarteten verglichen und abgerechnet. Sollten Sie weniger verbraucht haben, erfolgt eine Erstattung; bei einem höheren Verbrauch ist eine zusätzliche Zahlung erforderlich.

Überweisung oder Lastschrift?

Bei der LKW Kitzingen können Sie wählen, wie Sie Ihre Rechnung begleichen möchten: per Überweisung oder durch Teilnahme am praktischen Lastschriftverfahren. Wir empfehlen das Lastschriftverfahren, da es verhindert, dass Sie aus Versehen zwölf Abschläge statt der vorgesehenen elf überweisen oder Fälligkeitstermine übersehen. Zudem lassen sich eventuelle Guthaben aus der Jahresabrechnung einfacher auszahlen und eventuelle Nachzahlungen unkomplizierter einziehen. Zusammengefasst macht das Lastschriftverfahren den Zahlungsprozess wesentlich einfacher und unkomplizierter!

Wie lautet die Bankverbindung der LKW, wenn ich meine Abschläge überweisen möchte?

Gerne kannst du deine Zahlungen an unsere Bankverbindung bei der VR Bank Kitzingen überweisen.

IBAN: DE27 7919 0000 0000 0104 56
BIC: GENODEF1KT1

VR Bank Kitzingen eG
Luitpoldstraße 14
97318 Kitzingen

Welche Informationen soll ich im Verwendungszweck meiner Überweisung angeben?

Um deine Überweisung bestmöglichst deiner Vertragskontonummer zuordnen zu können, benötigen wir von dir im Verwendungszweck am besten die folgenden Infos:

  • deinen Vor- und Nachnamen
  • deine Vertragskontonummer
  • deine Verbrauchsstelle

Allgemeine Informationen

Wie lange dauert es, bis ich von der LKW Kitzingen versorgt werde?

Solltest du aktuell noch von einem anderen Anbieter versorgt werden, ist der Wechsel zur LKW abhängig von deiner aktuellen Vertragslaufzeit. Gerne übernehmen wir die Kündigung bei deinem bisherigen Anbieter und geben dir in einem Schreiben die Info, ab wann du durch die LKW Kitzingen mit Energie versorgt wirst.

Kostet mich der Wechsel etwas?

Nein, bei einem Wechsel zur LKW Kitzingen entstehen für dich keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.

Was unterscheidet uns von anderen Anbietern?
  • regionaler Energieversorger
  • Ansprechpartner vor Ort
  • persönliche Kundenberatung
  • Sponsoring von Vereinen und Veranstaltungen in der Umgebung
  • regelmäßige Aktionen für Kunden
  • wir gehen individuell auf jeden Kunden ein
  • wir schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze für die Region
  • rund um die Uhr erreichbar
In welchem Gebiet versorgen wir unsere Kunden?

Das regionale Versorgungsgebiet der LKW erstreckt sich rund um die Stadt und den Landkreis Kitzingen. Die Erdgasversorgung geht mit einem gut ausgebauten Netz von Gerlachshausen bis Obernbreit. In Kitzingen und Stadtteile besitzt die LKW noch zusätzlich das Strom- und Wassernetz.

Eine übersichtliche Karte zu unserem Versorgungsgebiet findest du hier.

Wo finde ich aktuelle Informationen und Öffnungszeiten?

Unser Kundenservice in der Wörthstraße 5 in Kitzingen ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Wochentag Vormittags Nachmittags
Mo/Di/Mi 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:15 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:30 Uhr  


Telefonisch sind wir ab 08:30 Uhr durchgehend für Sie erreichbar.

Tel. 09321 101-333
E-Mail:

Wie kann man uns Feedback geben?

Gerne kannst du dein Feedback an senden.

Wir versuchen stetig uns zu verbessern und würden uns deshalb über eine Rückmeldung freuen.

Was bedeutet „Unbundling“ im Energiesektor?

„Unbundling“ bezieht sich auf die gesetzliche Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb in der Energiebranche. Diese Regelung stellt sicher, dass verschiedene Anbieter ihre Leistungen über dasselbe Versorgungsnetz bereitstellen können, ohne durch den Netzbetreiber bevorzugt oder benachteiligt zu werden. Alle Anbieter sind verpflichtet, identische Netzentgelte zu zahlen.

Aus diesem Grund wird bei einem Neubau oder einer signifikanten Änderung der Netzanschlusssituation besonders darauf geachtet, zwischen dem physischen Netzanschluss und der tatsächlichen Versorgung mit Strom oder Erdgas zu unterscheiden.

Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?

Wenn Sie ein Problem haben und sich beschweren möchten, bitten wir Sie, sich zunächst direkt an uns zu wenden. Sie erreichen unser Service-Center telefonisch unter 09321 101-333 oder per E-Mail unter .

In den meisten Fällen können wir gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung finden. Sollte dies nicht gelingen, besteht die Möglichkeit, die unabhängige Schlichtungsstelle Energie e.V. einzuschalten. Dort erhalten Sie weitere Informationen über den Beschwerdeprozess und die Einbindung der Schlichtungsstelle.

CO2-Kosten-Aufwandsentschädigungsgesetz

Ab wann gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz?

Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2023. In der Regel wird es also erstmalig in den Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2023 berücksichtigt. Für unterjährige Abrechnungen gilt: Es werden die CO2-Kosten aufgeführt, wenn die Abrechnungsperiode nach dem 01.01.2023 beginnt.

Wie erfolgt die Aufteilung der CO2-Kosten und wer trägt welche Anteile?

Die CO2-Kosten für die Beheizung des Gebäudes werden zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Die Beteiligung der Mieter erfolgt über die Abrechnung der Heizkosten. Der Aufteilungsschlüssel hängt dabei von der Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes ab. Je energieeffizienter ein Gebäude ist und je weniger Kohlendioxid bei dessen Beheizung ausgestoßen wird, desto höher ist der Anteil an den CO2-Kosten, den die Mieter tragen müssen.

Wie wird die Aufteilung der CO2-Kosten berechnet?

Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Mithilfe dieses Wertes wird das Gebäude in ein Stufenmodell eingeordnet und das maßgebliche Aufteilungsverhältnis ermittelt.

Zum Online-Tool zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten

Nach §§ 5-7 CO2KostAufG gilt im Regelfall folgender Aufteilungsschlüssel:

Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche (m2) und Jahr (a) Anteil Mieter Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a 100 % 0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a 90 % 10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a 80 % 20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a 70 % 30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a 60 % 40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a 50 % 50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a 40 % 60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a 30 % 70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a 20 % 80 %
>= 52 kg CO2/m2/a 2 % 95 %


Stößt ein Wohngebäude weniger als zwölf Kilogramm CO2 pro Quadratmeter im Jahr aus, müssen die Mieter die – dann sehr geringe – CO2-Abgabe weiterhin zu 100 Prozent tragen. Bei einem sehr hohen CO2-Ausstoß des Gebäudes von 52 Kilogramm CO2-Ausstoß pro Quadratmeter im Jahr oder mehr, gehen 95 Prozent der CO2-Abgabe zulasten der Vermieter. Das bedeutet: Je wirksamer der Vermieter in Energieeffizienzmaßnahmen investiert hat, umso geringer fällt sein zu tragender Kostenanteil aus. Durch diese Kostenaufteilung sollen Vermieter motiviert werden, in die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu investieren.

Gibt es Ausnahmen von dieser Art der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter?

Für Gebäude, die nicht als Wohnraum genutzt werden, gilt nicht das Stufenmodell, sondern die CO2-Kosten werden zu gleichen Teilen, also jeweils zu 50 Prozent, von Vermieter und Mieter getragen.

Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für bestimmte Gebäudetypen: Dazu zählen unter anderem Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder für die ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht oder Gebäude, die in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung gemäß Baugesetzbuch liegen – sofern diese Bedingungen energetische Sanierungen einschränken. In solchen Fällen reduziert sich der vom Vermieter zu tragende Kostenanteil gemäß § 9 des CO2KostAufG ganz oder um die Hälfte.

Betrifft das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz auch Fernwärmekunden?

Ja, denn die CO2-Abgabe fällt überall dort an, wo fossile Energie zum Heizen genutzt wird. Das Fernwärmeversorgungsunternehmen ist somit als Energielieferant verpflichtet, Vermietern Informationen auf Rechnungen zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage diese im Rahmen der Heizkostenabrechnung die CO2-Kostenaufteilung vornehmen können.

Wichtig: Bei Wärmelieferungen für Gebäude, die NACH dem 1. Januar 2023 einen Wärmeanschluss erhalten haben und die Wärmeerzeugungsanlagen dem Europäischen Emissionshandel (TEHG) unterliegen, ist das CO2KostAufG nicht anzuwenden.

Werden die CO2-Preise weiter steigen?

Zunächst ja. Die Regierung hat festgelegt, dass die Kosten für CO2-Emissionen im nationalen Emissionshandel schrittweise angehoben werden. Im Jahr 2021 betrug der Preis für eine Tonne CO2 noch 25 Euro. Im laufenden Jahr (2024) beträgt der Preis 45 Euro pro Tonne. Dieser Betrag wird nun bis zum Jahr 2025 kontinuierlich auf 50 Euro pro Tonne ansteigen. Wobei dazu dann noch die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzukommt.

Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Danach bestimmt sich der CO2-Preis dann frei am Markt – also nach Angebot und Nachfrage. Konkret bedeutet das, dass ab 2027 der CO2-Preis nicht mehr vorab fix festgelegt wird, sondern sich frei auf dem Markt bildet. Dies macht zukünftige Preise schwer vorhersehbar. Tendenziell gehen Experten allerdings nicht von sinkenden, sondern von weiter steigenden CO2-Preisen aus.

Wie wirkt sich das Gesetz auf die Nebenkostenabrechnung als Mieter aus (wenn die Wärmeversorgung vom Vermieter in Rechnung gestellt wird)?

Die CO2-Kosten werden in diesem Fall als Teil der Nebenkosten betrachtet und müssen dementsprechend in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden. Mieter sehen also direkt, welcher Anteil ihrer Nebenkosten auf den CO2-Preis zurückzuführen ist – und sie sehen außerdem, welchen Anteil der Vermieter trägt.

Was muss ich als Mieter tun, wenn die Wärmeversorgung vom Vermieter in Rechnung gestellt wird?

Wenn Sie Ihre Abrechnung für Wärme über die Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters erhalten, müssen Sie nichts tun. Der Vermieter muss von sich aus bei seiner Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung berücksichtigen, dass er einen Teil der CO2-Kosten zu tragen hat – und muss die genaue Aufteilung dem Mieter gegenüber auch transparent in dieser Abrechnung darstellen.

Was muss ein Mieter tun, wenn die Kosten für die Wärmeversorgung direkt von ihm bezahlt werden und damit auch die kompletten CO2-Kosten – weil z. B. eine eigene Gas-Etagenheizung genutzt wird?

Wenn Sie als Mieter die Kosten für die Wärmeversorgung direkt bezahlen, bezahlen Sie auch die CO2-Kosten mit. Und zwar zunächst einmal zu 100 Prozent. Da das CO2KostAufG eine Aufteilung zwischen Ihnen und dem Vermieter vorgibt, können Sie als Mieter die Erstattung des Vermieteranteils bei diesem geltend machen. Dies muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung schriftlich erfolgen.

In diesem Fall (z. B. bei einer eigenen Gasetagenheizung), muss der Vermieter dann seinen Anteil an den Kohlendioxidkosten an Sie erstatten. Die Aufteilung der CO2-Kosten können Sie hier berechnen. Die notwendigen Daten für die Berechnung finden Sie auf unserer Rechnung (sofern wir als Versorger Ihr Vertragspartner sind).

Wie können Mieter nachprüfen, ob der Vermieter die richtigen Daten bei der Kostenaufteilung verwendet hat?

Am einfachsten können das Mieter anhand der Abrechnung des Brennstoff- oder Wärmelieferanten (also in unserer Abrechnung mit dem Vermieter, falls ein Versorgungsvertrag mit uns besteht) an den Vermieter nachvollziehen. Darin sind die notwendigen Daten enthalten.

Was muss ein Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses tun?

Falls Sie als Vermieter die Kosten für die Wärmeversorgung der Wohnung oder des Hauses tragen und diese Kosten auf den Mieter umlegen, sind Sie seit dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, den gesetzlich vorgeschriebenen Vermieteranteil an den anfallenden CO2-Kosten für die Wärmeversorgung zu übernehmen und dies Ihrem Mieter auch darzustellen.

Sie bzw. der von Ihnen mit der Nebenkostenabrechnung beauftragte Dienstleister müssen dies also entsprechend der Vorgaben des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) in Ihrer Nebenkostenabrechnung transparent vermitteln.

Die dafür notwendigen Basisinformationen erhalten Sie von uns (sofern wir als Versorger Ihr Vertragspartner sind).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für die Berechnung der Kohlendioxidaufteilung einen Online-Rechner entwickelt, den Sie über folgenden Link erreichen:

Zum CO2-Kostenaufteilungs-Rechner

Anders stellt sich die Situation dar, falls Ihr Mieter die Kosten für die Wärmeversorgung direkt trägt (weil er z. B. eine Gasetagenheizung nutzt und direkt einen Gasversorgungsvertrag mit einem Versorger abgeschlossen hat). Dann werden dem Mieter die CO2-Kosten zunächst zu 100 % in Rechnung gestellt und er hat dann den Anspruch, dass Sie als Vermieter Ihren CO2-Kostenanteil daran übernehmen.

Der Mieter muss diesen Anspruch innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung schriftlich bei Ihnen geltend gemacht. Und Sie müssen dann – so schreibt es das Gesetzt vor – Ihren Anteil an den Kohlendioxidkosten an ihn erstatten.

Wie muss die LKW Kitzingen GmbH die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter unterstützen?

Wir sind dazu verpflichtet, die Basisdaten für die vorgeschriebene Kostenaufteilung zur Verfügung zu stellen. Unsere Rechnungen für Brennstoffe (üblicherweise also für Gas) und/oder Wärme müssen demnach künftig folgende Informationen enthalten:

  • Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in kg CO2
  • Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge
  • Heizwertbezogener Emissionsfaktor des Brennstoffs
  • Energieinhalt der eingesetzten Brennstoffmenge in kWh als Heizwert
  • Einen Hinweis auf eventuelle Erstattungsansprüche der Mieter

E-Mobilität

Welche Förderungen gibt es im Bereich E-Mobilität?

Aktuell (Stand 08/2025) gibt es keine Förderungen.

Wie hoch ist meine Ersparnis mit einem E-Auto im Vergleich zum Verbrenner?

Für jeden gefahrenen 100 Kilometer werden ungefähr 15 bis 20 kWh Strom benötigt. Das bedeutet, dass bei einer Jahreslaufleistung von 10.000 Kilometern der Stromverbrauch um etwa 1500 bis 2000 kWh steigt. Dennoch ist der Übergang zur Elektromobilität eine wirtschaftlich vorteilhafte Entscheidung.

Trotz des erhöhten Stromverbrauchs sind die Kosten für das Laden eines Elektroautos immer noch niedriger als die ständig steigenden Treibstoffpreise.

Kostenvergleich pro Jahr (10000 km Fahrleistung)

Antriebsart Verbrauch Kosten
Verbrenner 7l Benzin / 100 km (1,80 €/l) 1260,- €
E-Fahrzeug 20 kWh / 100 km (0,40 €/kWh) 800,- €
Was ist die THG-Quote?

Die THG-Quote bezeichnet die Treibhausgasminderungsquote, die als Instrument zum Schutz des Klimas eingeführt wurde.

Mineralölunternehmen haben die Pflicht, ihre CO₂-Emissionen zu senken. Ab 2022 haben Besitzer von Elektroautos die Möglichkeit, die Menge an CO₂, die sie eingespart haben, in Form einer Quote zu verkaufen und im Gegenzug eine Prämie zu erhalten.

Auf diese Weise können Mineralölunternehmen ihre CO₂-Bilanz positiv beeinflussen.

Erdgas

Wie hoch sind die Steuern und Abgaben?

Erdgassteuer
Eine Veränderung der Erdgassteuer gab es seit dem 01.01.2003 nicht. Somit beträgt die Erdgassteuer wie in den letzten Jahren 0,55 ct/kWh.

Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe wird von den Energieversorgern an die Kommunen gezahlt. Dafür räumen die Kommunen den Unternehmen das Recht ein, öffentliche Wege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Größe der Gemeinde.

Netznutzungsentgelt
Die Maßnahme zur Sicherstellung des Netzbetriebs und eine voranschreitende Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen verursachen Kosten. Diese führen zum Teil zu deutlichen Steigerungen bei den Netznutzungsentgelten. Da diese Entgelte regional sehr unterschiedlich sind – abhängig vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber – fallen diese Veränderungen jedoch sehr unterschiedlich aus und sind nicht pauschal anzugeben.

Wie setzt sich eigentlich mein Erdgaspreis zusammen?

Der Preis für deinen Gastarif, den du als Kunde bezahlst, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die LKW Kitzingen beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Erdgaskosten seither geändert. Steuern und Abgaben bilden mit ca. 30 % aktuell einen geringeren Anteil am Erdgaspreis als am Strompreis.

Der übrige Anteil an den Erdgaskosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die LKW Kitzingen außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Erdgasnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

Wo finde ich meinen Erdgaszähler und wo steht die Zählernummer?

Du findest deinen Erdgaszähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls du deinen Zähler nicht findest, wird dir dein Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen können. Die Zählernummer steht auf deinem Zähler und auf deiner letzten Erdgasrechnung.

Kann meine Erdgasversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

Auch nach einem Erdgasversorgerwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor dein Netzbetreiber zuständig. Du läufst also nie Gefahr, dass die Erdgasversorgung unterbrochen wird.

Wie kann ich meinen Erdgasverbrauch ermitteln?

Anhand folgender Durchschnittswerte kannst du dich orientieren, wenn du deinen Erdgasverbrauch nicht kennst:

Haushaltsgröße Jahresverbrauch (Kilowattstunden)
Wohnung 30m2 3.800 kWh
Wohnung 50m2 5.000 kWh
Wohnung 100m2 12.000 kWh
Reihenhaus 150m2 18.000 kWh
Einfamilienhaus 200m2 24.000 kWh
Wie erfolgt die Umrechnung von m³ in kWh?

Auf deinem Erdgaszähler kannst du die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizierst du die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der entsprechend für deine Adresse verwendeten Zustandszahl und dem jeweiligen Brennwert. Die Angaben zu der verwendeten Zustandszahl und dem Brennwert kannst du deiner Erdgasrechnung entnehmen.

Welche Gastarife bietet ihr an?
Was bedeutet „Arbeitspreis“? Was bedeutet „Grundpreis“?

Der Erdgaspreis bei der LKW Kitzingen besteht aus zwei Bestandteilen: dem Arbeitspreis und dem Grundpreis. Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig und wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) berechnet. Der Grundpreis hingegen ist eine feste monatliche Gebühr, die in Euro pro Monat angegeben wird. Der Grundpreis deckt hauptsächlich die Kosten für Zähler, Ablesung bzw. Messung und die Jahresabrechnung ab. Der Arbeitspreis umfasst die Kosten für die eigentliche Erdgaslieferung sowie alle damit verbundenen Kostenarten.

Wie kann ich die verschiedenen Erdgasangebote der LKW Kitzingen am einfachsten vergleichen?

Der einfachste Weg, die verschiedenen Erdgasangebote der LKW Kitzingen zu vergleichen, ist die Nutzung des Tarifrechners. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie über die Symbolleiste mit den kleinen Haussymbolen die ungefähre Wohnraumgröße aus, die beheizt werden soll (oder geben Sie die Verbrauchsmenge des letzten Jahres ein). So werden Ihnen alle relevanten Angebote übersichtlich zur Auswahl angezeigt.

Wie wirkt sich eigentlich die sogenannte CO2-Abgabe auf den Erdgaspreis aus?

Die CO2-Abgabe ist darauf ausgelegt, den klimarelevanten CO2-Ausstoß schrittweise zu reduzieren. Auf unserer Produktseite für Erdgas haben wir detaillierte Informationen und ein kurzes Erklärvideo bereitgestellt, das diesen Prozess erläutert.

Hilft mir die LKW Kitzingen auch beim Erdgassparen?

Ja, die LKW Kitzingen bietet Unterstützung beim Erdgassparen an. Wir haben zahlreiche Hinweise und Informationen in einer Checkliste zusammengetragen, die auf unserer Website verfügbar sind.

Gartenwasserzählern

Was ist beim Einbau durch die LKW Kitzingen GmbH zu beachten?
Wasserzählerplatte waagerecht

Für den Einbau eines Gartenwasserzählers stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: waagrecht und senkrecht.

Wie sind die Voraussetzungen für die lnstallation eines Gartenwasserzählers der LKW Kitzingen GmbH?

Es muss ein Absperrventil mit Entleerung und eine Wasserzählerplatte vorhanden sein.

Die Kosten für den Einbau eines Gartenwasserzählers richten sich nach dem jeweiligen lnstallationsaufwand. Ihre Installationsfirma wird Ihnen gerne ein Angebot erstellen.

Der Gartenwasserzähler wird von der LKW Kitzingen GmbH eingebaut, im Abrechnungssystem erfasst und jährlich mit der Jahresendabrechnung am 31.03. jeden Jahres abgelesen und abgerechnet.

Die Zählermiete pro Monat beträgt hierfür 0,82 Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Der abgelesene Stand wird automatisch an die Stadt Kitzingen weitergeleitet. Hier wird der Verbrauch der Gartenwasseruhr von den Kanalgebühren abgezogen.

Alle Gartenauslaufventile sind nach Din 1988, Teil 2 und 4 einzubauen sowie gegen Rückfluss zu sichern.
Ansprechpartner hierfür ist Herr Christian Liebenstein, Telefon Nr. 09321 101-226, E-Mail:

Was ist beim Einbau durch einen privaten Betreiber zu beachten?
Wasserzählerplatte waagerecht

Für den Einbau eines Gartenwasserzählers stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: waagrecht und senkrecht.
Der Betreiber des Wasserzählers muss den Einbau an die Stadt Kitzingen melden. Ansprechpartner Stadt Kitzingen (Rathaus), Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen, Ebene 3, Zimmer 3.7, Herr Stefan Münch, Tel. Nr. 09321 20-2201, E-Mail: .

Benötigt wird eine Kopie der Rechnung über den Einbau des privaten Zählers mit den jeweiligen Zählerdaten (Zählernummer, Zählerstand, Eichjahr). Dies ist schriftlich einzureichen. Weiterhin muss die Zählernummer sowie der Stand des Hauptwasserzählers am Tag des Einbaus gemeldet werden.

Für die jährliche Ablesung des Gartenwasserzählers und die Meldung des Standes zum 30.03. jeden Jahres an die Stadt Kitzingen, ist der Betreiber zuständig.

Die gesetzliche Eichfrist von 6 Jahren ist einzuhalten!

Alle Gartenauslaufventile sind nach Din 1988, Teil 2 und 4 einzubauen sowie gegen Rückfluss zu sichern.

Grund- und Ersatzversorgung

Was bedeutet es, wenn ich in die Grund- und Ersatzversorgung falle?

Die Ersatzversorgung ist eine Notversorgung vom örtlichen Grundversorger. Wie der Name sagt, ersetzt die Ersatzversorgung deinen bisherigen Energiebezug bzw. deine Energiebelieferung für den Fall, dass der bisherige Lieferant nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen beliefern kann.

Was passiert, wenn mein Energieversorger insolvent ist?

Du wirst nicht im Dunkeln sitzen und bist auch nicht der Kälte ausgesetzt, denn die Energieversorgung wird nicht unterbrochen. Du wirst weiterhin mit Strom und Erdgas versorgt – nur zu anderen Preisen und Konditionen. Wenn du vom aktuellen Versorger wegen Insolvenz gekündigt wirst, fällst du in die sogenannte Grund- und Ersatzversorgung deines örtlichen Grundversorgers. Diese ist in der Regel teurer als andere Strom- und Erdgastarife.

Was ist die „Grundversorgung“?

Die Aufgabe von Grundversorgern besteht darin, alle Haushalte in einem Netzgebiet im Rahmen eines öffentlich bekannt gegebenen Grundversorgungspreises mit Strom oder Gas zu beliefern.

In diesen Fällen fallen Haushaltskunden in die Grundversorgung:

  • Umzug: Eine Familie zieht in eine neue Wohnung, hat jedoch noch keinen Vertrag für Strom und Wärme abgeschlossen. Der Strom aus der Steckdose und das Erdgas für die Gasetagenheizung kommen dann vom lokalen Grundversorger.
  • Kündigung des alten Vertrages ohne Neuabschluss: Ein Kunde beendet den Vertrag mit seinem alten Energielieferanten regulär oder außerordentlich, schließt jedoch keinen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab.
  • Wechsel zum Grundversorger: Ein Kunde kündigt den Vertrag mit seinem bisherigen Energieanbieter und wechselt zum Grundversorger. Ohne Festlegung auf einen bestimmten Tarif landet er automatisch in der Grundversorgung.
  • Kündigung durch den bisherigen Versorger: Der alte Energieanbieter kündigt einem Haushalt ordentlich zum Ende der Laufzeit.

Die Grundversorgung hat keine feste Vertragslaufzeit und ist mit einer Frist von 14 Tagen kündbar.

Wie sind die Preise in der Grund- und Ersatversorgung?

Die Preise findest du in unserer Stromtarifübersicht bzw. Erdgastarifübersicht.

 

Was ist die „Ersatzversorgung“?

Der Grundversorger eines Gebietes ist auch für die Ersatzversorgung zuständig. Die Ersatzversorgung ist eine Art Notfallversorgung. Sie stellt sicher, dass ein Haushalt Energie erhält, wenn nicht klar ist, welcher Anbieter dafür zuständig ist und die Energie keinem bestimmten Lieferanten oder Vertrag zugeordnet werden kann.

In diesen Fällen greift die Ersatzversorgung:

  • Anbieterwechsel klappt nicht: Ein Kunde möchte den Anbieter wechseln, doch der Wechsel scheitert. Dann springt die Ersatzversorgung ein.
  • Ausfall des bisherigen Lieferanten: Kann der bisherige Energieanbieter keine Energie mehr liefern, zum Beispiel weil er das Netz nicht mehr nutzen darf, fallen seine Kunden automatisch in die Ersatzversorgung beim Grundversorger. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Unternehmen insolvent ist.

Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt, danach greift die Grundversorgung. Der Grundversorger darf in der Ersatzversorgung höhere Preise als in der Grundversorgung verlangen, wenn die Beschaffungskosten für die Energie höher waren. In der Ersatzversorgung kann der Grundversorger die Preise jeweils zum ersten und 15. Tag eines Monats anpassen.

Warum unterscheiden sich manchmal die Tarife von Grund- und Ersatzversorgung?

Als Grundversorger haben wir viele Stammkunden, die wir kontinuierlich mit Energie beliefern. Für diese Kunden kaufen wir beispielsweise Gas langfristig ein, um die Versorgung über längere Zeiträume sicherzustellen. Diese langfristige Planung führt zu stabileren Preisen, was für unsere Kunden Transparenz und Kalkulationssicherheit bedeutet. Wir versuchen, die Menge der eingekauften Energie an die prognostizierte Nachfrage anzupassen und durch eine ganzjährige Beschaffungsstrategie Preisschwankungen abzufangen. Das Ergebnis ist der Tarif „Grundversorgung“.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Neue Kunden in unserem Gebiet benötigen möglicherweise kurzfristig Energie, weil ihr geplanter Anbieter nicht rechtzeitig liefern kann oder der bisherige Anbieter aufgrund von Insolvenz den Vertrag kündigt. In solchen Fällen müssen wir kurzfristig Energie zu den aktuellen Marktpreisen einkaufen. Diese kurzfristige Beschaffung führt zu variableren und oft höheren Preisen für die vorübergehenden Neukunden. Daraus entsteht der Tarif „Ersatzversorgung“.

Unterschied zwischen „Grundversorgung“ und „Grundversorger“?

Die „Grundversorgung“ bezeichnet die Versorgung durch das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem bestimmten Netzgebiet beliefert. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt. In Ihrem Fall übernimmt Strom "Classic S" die Grundversorgung für Strom und Erdgas "Classic G"  für Erdgas im regionalen Netzgebiet.

Für Kunden bedeutet dies, dass sie ohne einen speziellen Vertrag automatisch mit diesen Grundversorgungsprodukten beliefert werden, es sei denn, sie entscheiden sich aktiv für ein anderes Produkt und schließen einen entsprechenden Vertrag ab. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Grundversorgungsprodukte in der Regel teurer sind als Sonderprodukte. Daher empfehlen wir einen Wechsel zu einem unserer günstigeren Sonderprodukte.

Der Wechsel ist einfach: Zu Beginn der Strom- oder Erdgaslieferung erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben mit allen relevanten Informationen zu Ihrer Versorgung, einschließlich der Höhe des monatlichen Abschlags. Zudem sind Unterlagen für den Abschluss eines günstigeren Sondervertrags beigefügt. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Strom

Kann meine Stromversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Deine Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, sodass du in keinem Fall darauf verzichten musst.

Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis, den du als Kunde bezahlst, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die LKW Kitzingen beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Stromkosten entscheidend verändert und somit dazu beigetragen, dass die Stromkosten seither gestiegen sind. Steuern und Abgaben bilden mit über 50 % aktuell den größten Anteil am Strompreis.

Der übrige Anteil an den Stromkosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die LKW Kitzingen außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Stromnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

Wie ermittle ich meinen persönlichen Stromverbrauch?

Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch in vier Schritten grob berechnen:

Multipliziere zunächst deine Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notiere die Zahl. Anschließend multipliziere die Anzahl der bei dir im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden. Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, solltest du die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren.

Nun multipliziere noch die Anzahl der elektrischen Geräte in deinem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden. Zum Schluss addiere die drei Zahlen, um deinen jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.

Wo finde ich meinen Stromzähler und wo steht die Zählernummer?

Du findest deinen Stromzähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls du deinen Zähler nicht findest, wird dir dein Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf deinem Zähler und auf deiner letzten Stromrechnung.

Welche Stromtarife bietet ihr an?

Unsere aktuellen Stromtarife findest du hier in unserer Tarifübersicht

Wärmeplanungsgesetz und kommunale Wärmeplanung

Was versteht man unter kommunaler Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument, um die Wärmewende in Deutschland erfolgreich umzusetzen. Es beinhaltet die Analyse des lokalen Wärmeversorgungssystems und die Ermittlung des Potenzials für erneuerbare Wärmeerzeugung. Dadurch sollen strategische Entscheidungen getroffen werden, wie die Wärmeversorgung kosteneffizient in Richtung Treibhausgasneutralität transformiert werden kann. Alle relevanten Akteure, Bürger sowie Unternehmen werden in den Planungsprozess eingebunden. Das Ziel ist ein Wärmeplan, der Maßnahmen, Zeitplan und Meilensteine zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 enthält. Eine zentrale Aufgabe ist die Ausweisung von Eignungsgebieten für Wärmenetze oder Einzelheizungen, die Bürgern bei Entscheidungen über ihre Heizungsanlagen helfen und Planungssicherheit schaffen.

Was regelt das Wärmeplanungsgesetz und welches Ziel verfolgt es?

Das Wärmeplanungsgesetz („Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“) verpflichtet die Bundesländer, die Umsetzung kommunaler Wärmepläne sicherzustellen. Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern müssen bis 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen, größere Kommunen bis 30. Juni 2026. Das Gesetz verlangt zudem, dass bestehende Wärmenetze bis 2030 mindestens 30 % und bis 2040 80 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme gewinnen. Ab 2045 sollen alle Wärmenetze klimaneutral betrieben werden.

Welche Auswirkungen hat es, wenn mein Wohngebiet als Fernwärmeeignungsgebiet ausgewiesen wurde?

Die Ausweisung als Fernwärmeeignungsgebiet bedeutet zunächst, dass das Gebiet grundsätzlich für eine Fernwärmeversorgung geeignet ist, z. B. durch hohe Wärmedichte. Praktisch hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen, außer die Kommune beschließt, das Gebiet als Wärmenetzausbaugebiet auszuweisen. Nach so einem Beschluss gelten die GEG-Regelungen und Fristen. Ohne Anschlusszwang steht weiterhin auch die Einzelheizung als Option offen. Ein Anschluss an das Wärmenetz kann jedoch eine nachhaltige und komfortable Heizlösung sein.

Was bedeutet es, wenn mein Wohngebiet als Eignungsgebiet für Einzelversorgung ausgewiesen wurde?

Eine Ausweisung als Eignungsgebiet für Einzelversorgung weist darauf hin, dass eine leitungsgebundene Wärmeversorgung aufgrund niedriger Wärmedichte nicht ideal ist und dezentrale Heizungsanlagen wie Wärmepumpen besser geeignet sind. Es ist auch möglich, dass Inselwärmenetze im Umfeld kommunaler Gebäude entstehen könnten. Welchen Heizungsansatz man verfolgt, bleibt flexibel, jedoch sollte man beim Heizungstausch die Gegebenheiten berücksichtigen.

Wie kann ich den Stand des kommunalen Wärmeplans in meiner Gemeinde herausfinden und mich am Prozess beteiligen?

Das Gesetz schreibt vor, dass während der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans eine Entwurfsfassung öffentlich ausgelegt wird, meist von der Kommune organisiert. In dieser Phase können Bürger den Plan einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben. Diese Stellungnahmen werden ausgewertet. Zudem finden oft Informationsveranstaltungen statt, bei denen Bürger sich informieren und einbringen können.

Wie interagieren das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz miteinander?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten parallel zum Wärmeplanungsgesetz Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Während das WPG sich auf Planung und Anforderungen an Wärmenetze fokussiert, regelt das GEG konkrete Vorgaben für Heizungen in Gebäuden, z. B. die 65%-EE-Vorgabe (Erneuerbare-Energien). Dieses Zusammenspiel ermöglicht, dass Bürger sich bei der Heizungswahl an den Wärmeplänen orientieren können. Die Anwendung der 65%-EE-Vorgabe richtet sich nach den Fristen, die das WPG für Wärmepläne setzt, und unterscheidet sich nach Gemeindegröße.

Kundenonlineportal

Was ist das Kundenportal der LKW Kitzingen und wie kann ich es nutzen?

Im Kundenportal der LKW Kitzingen hast du rund um die Uhr die Möglichkeit, deine Energie- und Wasserverträge einzusehen. Außerdem kannst du mit wenigen Klicks deinen Abschlag, deine Bankverbindung und vieles mehr ändern.

Um das Kundenportal nutzen zu können, musst du dich einmalig registrieren. Einfach auf den folgenden Link "Zur Registrierung" klicken und ganz einfach "Zugang beantragen.

Hier geht es zur Registrierung.

Ich möchte mein Passwort ändern, wo kann ich das tun?

Dein Passwort kannst du im Menüpunkt "Mein Profil" ändern. Klicke dort auf "Zugangsdaten ändern" und anschließend auf den Reiter "Passwort ändern". Wähle ein neues Passwort aus und wiederhole es zur Sicherheit. Klicke dann auf "Passwort ändern".

Dein Passwort sollte mindestens 10 Zeichen, mindestens einen Kleinbuchstaben, mindestens einen Großbuchstaben, mindestens eins dieser Sonderzeichen ()?!$%/=*+~,.;:-_ und mindestens eine Ziffer enthalten.

Ich habe mein Passwort vergessen, was kann ich tun?

Klicke unter dem folgenden Link einfach auf "Hier neue Zugangsdaten anfordern" und gebe deine E-Mail-Adresse ein, mit welcher du dich registriert hast.

Wie muss mein Passwort aussehen?

Dein Passwort sollte mindestens 10 Zeichen, mindestens einen Kleinbuchstaben, mindestens einen Großbuchstaben, mindestens eins dieser Sonderzeichen ()?!$%/=*+~,.;:-_ und mindestens eine Ziffer enthalten.

Wie registriere ich mich im Kundenportal?

Um das Kundenportal nutzen zu können, musst du dich einmalig registrieren. Einfach auf den folgenden Link "Zur Registrierung" klicken und ganz einfach "Zugang beantragen.

Netzanschluss Strom/Gas/Wasser

Welche Schritte sind notwendig, um Netzanschlüsse für Baustrom, Bauwasser und später den Hausanschluss zu erhalten?

Der Netzbereich der LKW Kitzingen ist für alle Anfragen bezüglich des Netzanschlusses verantwortlich.

Fragen hierzu können Sie per Telefon an unsere Kollegen der Netzkoordination unter 09321 101-436 (Rudi Oberländer) oder 09321 101-415 (Florian Falkenstein) oder per E-Mail an stellen. Der Antrag auf einen Hausanschluss ist unkompliziert und kann über die selbsterklärende Online-Anfrage erfolgen.

Alle wichtigen Details sind auf der Netz-Webseite ausführlich erklärt.

Störungsmanagement

Wer ist der Ansprechpartner bei einer Unterbrechung oder Störung der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung?

Sollten Sie eine Störung oder Unterbrechung bei der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung feststellen und wir tragen dafür bei Ihnen vor Ort die Verantwortung (bei der Wasserversorgung könnten auch Kommunalversorger zuständig sein), kontaktieren Sie uns bitte jederzeit, rund um die Uhr, unter der kostenfreien Telefonnummer 09321 101-112. Unsere Mitarbeiter*innen nehmen Ihre Meldung auf und ergreifen sofort Maßnamen zur Problemlösung.

Wer ist der Ansprechpartner bei einer defekten Straßenlampe?

Tritt in Kitzingen ein Problem mit der Straßenbeleuchtung auf, melden Sie dies bitte unter der Telefonnummer Tel. 09321 101-112. Wir kümmern uns umgehend um die Behebung der Störung.

Was soll ich tun, wenn ich Gasgeruch bemerke?

Wenn Sie Gasgeruch in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung bemerken, sollten Sie sofort handeln. Öffnen Sie alle Fenster und Türen, um das Gas zu verdünnen und zu entfernen. Vermeiden Sie das Erzeugen von Flammen oder Funken. Benutzen Sie keine elektrischen Geräte und schalten Sie keine Lichter an oder aus. Verlassen Sie das Gebäude und informieren Sie uns sofort über unsere 24-Stunden-Störungsnummer.

Telefon 09321 101-112

Was kann ich bei einem Stromausfall selbst tun?

Bei einem Stromausfall ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Überprüfen Sie zunächst, ob der Ausfall in Ihrer gesamten Wohnung oder nur in bestimmten Bereichen auftritt. Wenn nur ein Bereich betroffen ist, überprüfen Sie Ihren Sicherungskasten auf ausgelöste Sicherungen oder Fehlerstromschutzschalter.

Ist die gesamte Wohnung ohne Strom, informieren Sie Ihren Nachbarn und überprüfen Sie, ob die Störung im ganzen Haus oder in der Nachbarschaft auftritt.

Informieren Sie uns über unsere 24-Stunden-Störungsnummer 09321 101-112

Wie erkenne ich einen Wasserrohrbruch?

Im Haus
Wenn du zu Hause ein Wasserrohrbruch vermutest, kannst du auf ein paar Dinge achten. Vielleicht siehst du Wasser, das aus den Rohren austritt, oder du bemerkst feuchte oder nasse Stellen an Wänden, Böden oder Decken. Auch ein plötzlicher Rückgang des Wasserdrucks oder ungewöhnliche Geräusche in deinen Sanitäranlagen könnten darauf hindeuten. In so einem Fall gib uns bitte schnell Bescheid und versuche, die Wasserzufuhr zu stoppen, wenn es sicher ist.

Telefon 09321 101-112

Auf der Straße
Auf der Straße erkennst du einen Wasserrohrbruch oft an sichtbaren Wasserlachen oder Pfützen, nassen Stellen auf dem Gehweg oder Asphalt, oder wenn plötzlich viel Wasser aus dem Boden sprudelt. Auch ungewöhnliche Geräusche wie ein Zischen oder das Plätschern von Wasser könnten darauf hindeuten, auch wenn die Rohre meistens unter der Erde liegen.

Gibt es eine 24-Stunden-Störungsnummer?

Ja, wir bieten unseren Kunden eine 24-Stunden-Störungsnummer, die rund um die Uhr besetzt ist.

Sie können uns jederzeit anrufen, wenn Sie eine Störung melden möchten oder dringende Hilfe benötigen.

Telefon 09321 101-112

Streitbeilegung

Wo finde ich die Kontaktdaten zur Schlichtungsstelle Energie nach dem EnWG?

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Tel. 030 2757240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail senden an:

Wie können Streitigkeiten beigelegt werden?

Schlichtungsstelle

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass du dich an unser Unternehmen gewandt hast und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Tel. 030 2757240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail senden an:

Strom

Kann meine Stromversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Deine Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, sodass du in keinem Fall darauf verzichten musst.

Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis, den du als Kunde bezahlst, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die LKW Kitzingen beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Stromkosten entscheidend verändert und somit dazu beigetragen, dass die Stromkosten seither gestiegen sind. Steuern und Abgaben bilden mit über 50 % aktuell den größten Anteil am Strompreis.

Der übrige Anteil an den Stromkosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die LKW Kitzingen außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Stromnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

Wie ermittle ich meinen persönlichen Stromverbrauch?

Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch in vier Schritten grob berechnen:

Multipliziere zunächst deine Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notiere die Zahl. Anschließend multipliziere die Anzahl der bei dir im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden. Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, solltest du die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren.

Nun multipliziere noch die Anzahl der elektrischen Geräte in deinem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden. Zum Schluss addiere die drei Zahlen, um deinen jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.

Wo finde ich meinen Stromzähler und wo steht die Zählernummer?

Du findest deinen Stromzähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls du deinen Zähler nicht findest, wird dir dein Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf deinem Zähler und auf deiner letzten Stromrechnung.

Welche Stromtarife bietet ihr an?

Unsere aktuellen Stromtarife findest du hier in unserer Tarifübersicht

THG-Quote

Warum sinken die Preise auf dem Quotenmarkt?

Der Marktpreis für die THG-Quote wird durch das aktuelle Angebot und die Nachfrage bestimmt. Aufgrund regulatorischer Änderungen, die die für die Quote einsetzbaren Biokraftstoffe betreffen und die dadurch erhöhte Verfügbarkeit von Quoten auf dem Markt, sind die Quotenpreise seit Jahresbeginn stark gefallen.

Mineralölunternehmen müssen ihre CO₂-Emissionen senken und sie können dies durch den Kauf von Einsparungsquoten von Elektroauto-Besitzern tun, um ihre CO₂-Bilanz zu verbessern. Wenn jedoch Alternativen, wie Biokraftstoffe, zu günstigen Preisen verfügbar sind, wirkt sich dies auf die Preisstruktur aus. Bei den einsetzbaren Kraftstoffen ist zuletzt ein Preisrückgang zu beobachten gewesen. Infolgedessen ist die Bereitschaft der Mineralölindustrie, diese zumischen, gestiegen, was zu einer geringeren Zahlungsbereitschaft der Ölunternehmen für Minderungszertifikate aus der Elektromobilität geführt hat.

Außerdem beeinflusst der Strommix, den Elektroautos tanken, die Quote. 2021 bestand ein großer Anteil des Strommixes aus fossiler Energie, basierend auf den jüngsten Berechnungen des Umweltbundesamtes. Daher dürfen Mineralölunternehmen 2023 mehr Treibhausgase pro Einheit ausstoßen als 2022 und müssen weniger Einsparzertifikate kaufen.

Was benötigt man, um die THG-Quote zu verkaufen?

Um deine THG-Quote anzumelden, benötigst du lediglich die Zulassungsbescheinigung deines Elektroautos. Die einzige Bedingung ist, dass du mindestens einen Tag im betreffenden Jahr als Fahrzeughalter registriert bist. Während des Registrierungsprozesses wirst du aufgefordert, ein Foto deiner Zulassungsbescheinigung hochzuladen. Es wäre daher am praktischsten, dein Smartphone für die Registrierung zu verwenden.

Muss ich die Quoten-Prämie jedes Jahr neu beantragen?

Ja, Teil 1 der Zulassungsbescheinigung muss jedes Jahr neu hochgeladen werden.

Kann ich die Quoten-Prämie rückwirkend beantragen?

Ja dies ist möglich.

Warum kann ich die Quote nicht selbst verkaufen?

Die THG-Quoten von Einzelpersonen werden zusammengefasst und gebündelt verkauft. Durch diesen Prozess wird der Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden reduziert. Zudem steigt durch die Bündelung das Volumen der Quoten, wodurch du von einem erhöhten Erlös aus der Quote profitierst.

Welche Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt? Was ist mit Firmen- und Leasingwagen?

Alle rein batteriebetriebenen Fahrzeuge (BEV), die über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen, sind für die Anmeldung der Quote berechtigt. Dazu zählen sowohl herkömmliche PKWs, Nutzfahrzeuge bis 3,5 t und bis 12 t, als auch LKWs und Omnibusse.

Die Berechtigung von Zweirädern für die Quote ist zurzeit noch unklar. Aktuell sind Zweiräder nur dann quotenfähig, wenn sie eine Zulassungsbescheinigung haben, die in der Regel erst ab der Fahrzeugklasse L3e ausgestellt wird. 50ccm Zweiräder sind daher nicht quotenberechtigt. Die nach aktuellem Verständnis berechtigten Klassen sind L3e, L4e, L5e, L7e, welche alle eine Zulassung voraussetzen. Die übrigen Klassen (L1e, L2e, L6e) betreffen ausschließlich Fahrzeuge, die keine Zulassung benötigen.

Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind vom Quotenhandel ausgeschlossen.

Firmen- und Leasing-Fahrzeuge können teilnehmen. Allerdings ist nur der auf dem Fahrzeugschein eingetragene Halter quotenberechtigt. Wenn du dich registrierst und ein gewerblicher Nutzer bist, gib das bitte an, denn bei der ausgezahlten Prämie wird zusätzlich die Umsatzsteuer an dich weitergeleitet.

Kann ich mehrere Fahrzeuge anmelden?

Ja, du kannst problemlos auch mehrere Fahrzeuge für den Quotenhandel anmelden.

Habe ich immer noch Anspruch auf die THG-Quote, wenn ich das Fahrzeug erst kürzlich oder bereits im Laufe des Jahres gekauft habe?

Ja, auch wenn du dein Fahrzeug im Laufe des Jahres erworben hast, kannst du deine THG-Quote verkaufen. Für den Handel mit der Quote musst du nur mindestens einen Tag im betreffenden Jahr als Halter des Fahrzeugs registriert sein. Dabei hast du Anrecht auf die volle Prämienhöhe für das gesamte Jahr.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug verkaufe?

Die THG-Quote kann pro Fahrzeug lediglich einmal jährlich geltend gemacht werden. Solltest du die Quote für das aktuelle Jahr bereits eingefordert haben, ist es dem Käufer des Fahrzeugs nicht möglich, die Quote für das gleiche Jahr erneut zu beanspruchen. Es ist empfehlenswert, den Käufer hierüber in Kenntnis zu setzen.

Was ist die THG-Quote?

"THG-Quote" ist die Abkürzung für Treibhausgasminderungsquote, ein Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels. Es verpflichtet Mineralölunternehmen, ihre CO₂-Emissionen zu senken. Seit dem Jahr 2022 haben Eigentümer von Elektrofahrzeugen die Möglichkeit, das CO₂, das sie durch ihr Fahrzeug eingespart haben, in Form einer Quote zu veräußern und hierfür eine Prämie zu erhalten. Mineralölunternehmen können auf diese Weise ihre CO₂-Bilanz optimieren.

Umbau und Neubau

Welche Schritte sind notwendig, um Netzanschlüsse für Baustrom, Bauwasser und später den Hausanschluss zu erhalten?

Der Netzbereich der LKW Kitzingen ist für alle Anfragen bezüglich des Netzanschlusses verantwortlich.

Fragen hierzu können Sie per Telefon an unser Service-Center unter 09321 101-333 oder per E-Mail an stellen. Der Antrag auf einen Hausanschluss ist unkompliziert und kann über die selbsterklärende Online-Anfrage erfolgen.

Alle wichtigen Details sind auf der Netz-Webseite ausführlich erklärt.

Wer ist der Ansprechpartner bei Umbauten wie der Umstellung von Öl auf Erdgas oder der Änderung von Leitungen?

Auch bei Umbauten ist der Netzbereich der LKW Kitzingen für Netzanschlussfragen zuständig. Hierfür wenden Sie sich bitte an unser Service-Center der unter Tel. 09321 101-333

Umzug

Welche Daten sind notwendig bei einem Eigentümerwechsel?

Mindestens 14 Tage vor Einzug/der Ummeldung benötigen wir grundsätzlich die folgenden Infos:

  • Vorname, Nachname
  • Kundennummer (falls bekannt)
  • Alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummern
  • Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)

Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand inkl. Ablesedatum an uns melden!

Zusätzlich benötigen wir bei einem Eigentümerwechsel einen Eigentümernachweis oder die 1. Seite des Kaufvertrages, wo die Namen drauf stehen.

Wie lautet die Kündigungsfrist bei Umzug?

Bei einem Umzug gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist. Bitte melde uns deinen Umzug bitte rechtzeitig.

Ich habe mich bei einem neuen Lieferanten angemeldet und dieser bekommt eine Ablehnung von der LKW für meine Anmeldung. Warum?

Der Kunde/Mieter muss sich auch beim Netzbetreiber melden, hier kann er dann angeben, dass er fremdversorgt werden möchte.

Beispiel: Vermieter ist bei uns gemeldet. Fremder Anbieter meldet jedoch einen Max Mustermann an und wir haben keine Daten von einem neuen Mieter, also müssen wir die Abmeldeanfrage ablehnen

Wie wird die Abschlagshöhe bei Einzug berechnet?

Der Abschlag wird anhand der Personenanzahl sowie der Wohnungsgröße berechnet - sofern uns diese Informationen vorliegen. Sollten uns keine Infos dazu vorliegen, wird der Abschlag aufgrund vorhergehender Verbräuche in der Verbrauchsstelle berechnet.

Achtung im Winter: Bitte beachte, dass wir bei Vertragsbeginn während der Wintermonate die Abschlagszahlungen für Heizgas verbrauchsabhängig erheben und nach der ersten Jahresabrechnung entsprechend anpassen. Der Abschlag kann dann ggf. etwas höher ausfallen und wird mit der nächsten Jahresabrechnung angepasst, da sich der Abschlag dann auf das komplette Jahr bezieht.

Warum wird mir noch der Abschlag abgebucht obwohl ich ausgezogen bin

Der Abschlagsbetrag ist immer rückwirkend für den vorherigen Monat und wird nicht im Voraus fällig.

Was ist für einen Umzug notwendig?

Mindestens 14 Tage vor Ihrem Einzug/der Ummeldung benötigen wir von dir die folgenden Informationen:

  • Vorname, Nachname
  • Kundennummer (falls bekannt)
  • Alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummern
  • Name des Hausverwalters/Vermieters bzw. Vor- und Nachname des neuen Mieters (falls bekannt)

Am Tag der Schlüsselübergabe bitte umgehend den Zählerstand  inkl. Ablesedatum an uns melden!

Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?

Ja! In den meisten Fällen können wir dich an deiner neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir dich frühzeitig.

Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?

Ja! Falls du uns nicht informierst, bleibt dein Vertrag an deiner alten Adresse bestehen - und du zahlst weiterhin für den dortigen Verbrauch.

Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.

Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?

Dein Stromvertrag bleibt bestehen und du musst für den Verbrauch an deiner alten Adresse weiterhin aufkommen.

Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den "24h-Lieferantenwechsel", sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Verträge nicht mehr möglich.

Bitte melde deinen Umzug 14 Tage vor deinem Umzugstermin.

Verbräuchen und Zählerständen

Wo kann ich einen neuen Zählerstand mitteilen?

Für die Jahresablesung im März bekommst du rechtzeitig von uns eine Ablesekarte zugesandt. Möchtest du unter dem Jahr einen Zählerstand melden, kannst du das ganz einfach online erledigen. Einfach die Vertragskontonummer und die Zählernummer bereithalten.

Du hast bereits einen Zugang zum Kundenonlineportal? Auch hier kannst du uns deinen Zählerstand online melden. Unter dem Punkt "Mein Zählerstand" gibt es einen Button "Zählerstand erfassen". Einfach den Zählerstand eintragen und auf "Zählerstand melden" klicken. Fertig!

Wo kann ich meine Zählerstände einsehen?

Wenn du bereits in unserem Kundenonlineportal registriert bist, kannst du hier ganz einfach deine letzten Zählerstände einsehen.

Unter dem Punkt "Mein Zählerstand" gibt es einen Button "Verbrauchshistorie". Hier kannst du zwischen der Ansicht 'Zählerstand' und 'Verbrauch' wechseln.

Wo kann ich meinen Verbrauch sehen?

Wenn du bereits in unserem Kundenonlineportal registriert bist, kannst du hier ganz einfach deine letzten Zählerstände einsehen.

Unter dem Punkt "Mein Zählerstand" gibt es einen Button "Verbrauchshistorie". Hier kannst du zwischen der Ansicht 'Zählerstand' und 'Verbrauch' wechseln.

Wer liest meinen Zählerstand ab?

Für die Jahresablesung im März bekommst du rechtzeitig vor Beginn von uns eine Ablesekarte für die Selbstablesung durch den Kunden zugeschickt. Du hast die Möglichkeit den Zählerstand über die Ablesekarte zu melden oder einfach online über den abgedruckten individualisierten QR-Code.

Wie oft wird mein Zähler abgelesen?

Grundsätzlich wird der Zähler einmal jährlich zur Jahresabrechnung abgelesen. Gerne kannst du uns deinen Zählerstand bei z. B. Preisänderungen auch unter dem Jahr melden.

Wie lese ich meinen Zähler richtig ab?

Es ist wichtig, den Verbrauch an dem richtigen Zähler abzulesen. Vergleichen Sie dafür die Zählernummer auf dem Zähler mit der auf der letzten Jahresabrechnung. Besonders in Mehrfamilienhäusern, wo Zähler eng beieinander liegen, kann es zu Verwechslungen kommen. Um den korrekten Zählerstand zu übermitteln, lesen Sie nur die Zahlen vor dem Komma ab – die Nachkommastellen im rot markierten Bereich werden nicht berücksichtigt und müssen nicht übermittelt werden.

Warum wurde mein Verbrauch geschätzt?

Zur Erstellung unserer Jahresabrechnung benötigen wir die aktuellen Zählerstände. Deshalb senden wir an unsere Kunden Ablesekarten, in welche der Kunde den Zählerstand an uns melden kann. Wenn wir bis zur Erstellung der Rechnung keinen Zählerstand gemeldet bekommen haben, müssen wir den Verbrauch schätzen. Mit diesem geschätzten Zählerstand wird die Rechnung dann erstellt.

Wann wird mein Zähler abgelesen?

Unsere Jahresablesung beginnt meist Anfang März. Du bekommst aber rechtzeitig von uns eine Ablesekarte zugeschickt. Auch in den Printmedien informieren wir unsere Kunden rechtzeitig über die anstehende Ablesung.

An welchen Orten sind Strom-, Gas- und Wasserzähler typischerweise installiert und wie unterscheidet man sie?

In Einfamilienhäusern sind Strom-, Gas- und Wasserzähler meistens im Keller zu finden. In Mehrfamilienhäusern befinden sich Strom- und Gaszähler häufig im Gemeinschaftsflur oder direkt im Wohnungsflur, während separate Wasserzähler meist in der Küche, im Bad oder WC installiert sind. Die Zähler unterscheiden sich durch die Maßeinheiten: Strom wird in kWh (Kilowattstunden) gemessen, Erdgas und Wasser in Kubikmetern (m³). Die meisten Zähler im Privatkundenbereich sind aktuell noch analoge Messeinrichtungen.

Warum bekomme ich eine Ablesekarte von der LKW obwohl ich fremdversorgt bin?

Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Zählerstände aller Kunden in unserem Netzgebiet zu ermitteln - unabhängig davon, von welchem Lieferanten Sie versorgt werden

Verträgen und Produkten

Ich sehe nur meine Stromverträge. Wo sind meine Erdgasverträge?

Im Kundenonlineportal unter dem Punkt "Meine Zählernummer" kannst du zwischen "Strom" und "Erdgas" wechseln. Im jeweiligen Reiter werden die entsprechenden Energieverträge angezeigt.

Hier geht es zum Kundenonlineportal.

Ich möchte gern in ein anderes Energieprodukt wechseln. Wie geht das?

Auf unserer Internetseite findest du einen Tarifrechner. Hier kannst du deine Postleitzahl sowie deinen Verbrauch eingeben und anschließend auf "Jetzt Tarif berechnen" klicken. Anschließend werden dir die für dich passenden Tarife angezeigt, in welche du ganz einfach wechseln kannst. Einfach auf den Button "Bestellen" klicken und bei der nächsten Auswahl "Vertragswechsel" wählen.

Wo finde ich aktuelle Preise?

Deine aktuellen Preise findest du am besten auf deiner letzten Rechnung.

Wo finde ich Informationen zu meinem Vertrag/zu meinen Verträgen?

Bei Abschluss deines Vertrages hast du eine "Vertragsbestätigung" erhalten. Hier findest du alle wichtigen Infos, wie z. B. den Lieferbeginn, die Kündigungsfrist, die Vertragslaufzeit oder auch Angaben zu einer Bankverbindung.

Außerdem kannst du auch auf deiner letzten Rechnung nachschauen. Auch hier findest du Infos, wie z. B. deine Vertragslaufzeit.

In meinem Umfeld kam es zu einem Sterbefall/Todesfall, was muss ich jetzt tun?

Sollte bedauerlicherweise bei dir im Umfeld ein Todesfall vorliegen, benötigen wir immer die Sterbeurkunde in Kopie. Abhängig vom Fall kann für die laufenden Verträge eine Namensänderung vorgenommen werden oder es wird ein neuer Vertrag aufgesetzt. Kontaktiere uns einfach per E-Mail an service-center@lkw-kitzingen.de oder besuche uns persönlich im Kundenzentrum in der Wörthstraße 5 in Kitzingen.

Wo finde ich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der LKW Kitzingen?

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen findest du auf unserer Internetseite im Download-Bereich oder in Papierform mit deinem Begrüßungsschreiben.

Solltest du diese nicht mehr zur Hand haben, kannst du dich auch gerne an unseren Kundenservice wenden:

Kann ich zu euch wechseln, wenn ich noch bei einem anderen Anbieter bin?

Gerne kannst du bei uns einen Vertrag für Strom oder Erdgas abschließen. Solltest du aktuell noch von einem anderen Energieversorger beliefert werden, übernehmen wir die Kündigung für dich und kümmern uns um alles weitere.

Wärmepumpenstrom

Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?

Der Stromverbrauch ist grundsätzlich natürlich von deinem individuellen Nutzerverhalten abhängig, d. h. wie viele Personen leben in dem Haushalt, wie ist dein Heizverhalten, wie viel warmes Wasser verbrauchst du usw. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Monitoringbericht ermittelt, dass der durchschnittliche Verbrauch von Wärmepumpen bei etwa 6.200 kWh/Jahr liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Eintarif- und Doppeltarifzähler?

Ein Eintarifzähler hat ein Zählwerk zum Messen des Stroms. Ein Doppeltarifzähler oder auch Zweitarifzähler verfügt über zwei Zählwerke. Das Zählwerk mit der Bezeichnung HT misst den Strom zur sog. Hauptzeit (dies ist in der Regel tagsüber). Das Zählwerk mit der Bezeichnung NT misst den Strom in der Nebenzeit. Diese ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich.

Der Strom in der Nebenzeit wird oftmals zu einem niedrigeren Preis angeboten als der Strom zur Hauptzeit. Unseren Wärmepumpenstrom kannst du sowohl mit einem Eintarifzähler als auch mit einem Zweitarifzähler abschließen. Wichtig ist, dass der Zähler für die Wärmepumpe steuerbar ist und der Strom für die Wärmepumpe getrennt vom restlichen Strom gemessen wird.

Worin unterscheiden sich Wärmepumpen­strom und Haushaltsstrom?

Der genutzte Strom ist zunächst einmal derselbe. Da der Zähler für die Wärmepumpe aber in der Regel steuerbar ist, d. h. der Netzbetreiber kann den Zähler zu vorher fest definierten Zeiten unterbrechen und so die Stromzufuhr unterbrechen, fallen hier geringere Netzentgelte und eine geringere Konzessionsabgabe an. Dieser Preisvorteil ermöglicht es, den Strom für die Wärmepumpe günstiger anzubieten als den Haushaltsstrom.

Woran erkennen Sie, ob es sich um einen steuerbaren Zähler handelt?

In der Regel ist der Zähler steuerbar, wenn dein Heizstrombedarf über einen separaten Zähler gemessen wird. Es kann jedoch vorkommen, dass deine Anlage nicht als solche im System des Netzbetreibers gekennzeichnet ist. In diesen Fällen setze dich bitte mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung und bitten ihn, dies zu korrigieren. Auch wenn du nicht genau weißt, ob dein Zähler steuerbar ist, kannst du den örtlichen Netzbetreiber kontaktieren und dies in Erfahrung bringen.

Was bedeutet steuerbarer Zähler?

Sofern ein Zähler steuerbar ist, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Stromzufuhr zu fest definierten Zeiten zu unterbrechen. Die Zeiten unterscheiden sich je nach Netzbetreiber. Hierdurch werden geringere Netzentgelte fällig, so dass wir dir einen attraktiven Preis bieten können.

Trinkwasser

Was kostet das Trinkwasser?

Unsere aktuellen Preise für 1 Kubikmeter Trinkwasser findest du in unserer Trinkwasser-Preisübersicht.

Welche Orte werden von der LKW Kitzingen hinsichtlich der Wasserversorgung betreut?

Wir sind für die Betriebsführung der Wasserversorgung in folgenden Orten verantwortlich: Hoheim, Kitzingen, Kleinlangheim, Mainbernheim, Rödelsee-Fröhstockheim und Schwarzach.

Der Technische Kundenservice, zuständig für Trinkwasser, ist unter der Telefonnummer 09321 101-333, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichbar.

Wie steht es um die Trinkwasserqualität in den versorgten Gebieten und wo finde ich detaillierte Informationen?

In den von uns betreuten Wasserversorgungsgebieten ist die Trinkwasserqualität sehr gut. Dies bestätigen die regelmäßigen Trinkwasseranalysen, die wir online auf unserer Trinkwasserseite veröffentlichen. Insgesamt ist Trinkwasser in Deutschland das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und kann bedenkenlos konsumiert werden.

Welche Wasserhärte hat unser Trinkwasser und was sagt das über die Wasserqualität aus?

Die Wasserhärte hängt von den Calcium- und Magnesium-Verbindungen ab. Wasser mit 0 bis 7 Grad deutscher Härte (dH), was 0 bis 1,3 Millimol Calciumoxid pro Liter entspricht, gilt als „weich“ (Härtebereich I). Bei 14 bis 21 Grad dH (2,5 bis 3,8 mmol) spricht man von „hartem“ Wasser (Härtebereich III).

In unseren Versorgungsgebieten ist das Trinkwasser meist „hart“. Diese Information ist wichtig für die korrekte Dosierung von Wasch- und Spülmitteln, auf deren Verpackung die Dosierungsanweisungen je nach Wasserhärte angegeben sind.

Für genauere Informationen können Sie die Trinkwasseranalysen einsehen oder unseren Ansprechpartner Herr Lindholz kontaktieren unter Telefon 09321 101-200 über das Kontaktformular.

Verbräuchen und Zählerständen

Wo kann ich einen neuen Zählerstand mitteilen?

Für die Jahresablesung im März bekommst du rechtzeitig von uns eine Ablesekarte zugesandt. Möchtest du unter dem Jahr einen Zählerstand melden, kannst du das ganz einfach online erledigen. Einfach die Vertragskontonummer und die Zählernummer bereithalten.

Du hast bereits einen Zugang zum Kundenonlineportal? Auch hier kannst du uns deinen Zählerstand online melden. Unter dem Punkt "Mein Zählerstand" gibt es einen Button "Zählerstand erfassen". Einfach den Zählerstand eintragen und auf "Zählerstand melden" klicken. Fertig!

Wo kann ich meine Zählerstände einsehen?

Wenn du bereits in unserem Kundenonlineportal registriert bist, kannst du hier ganz einfach deine letzten Zählerstände einsehen.

Unter dem Punkt "Mein Zählerstand" gibt es einen Button "Verbrauchshistorie". Hier kannst du zwischen der Ansicht 'Zählerstand' und 'Verbrauch' wechseln.

Wo kann ich meinen Verbrauch sehen?

Wenn du bereits in unserem Kundenonlineportal registriert bist, kannst du hier ganz einfach deine letzten Zählerstände einsehen.

Unter dem Punkt "Mein Zählerstand" gibt es einen Button "Verbrauchshistorie". Hier kannst du zwischen der Ansicht 'Zählerstand' und 'Verbrauch' wechseln.

Wer liest meinen Zählerstand ab?

Für die Jahresablesung im März bekommst du rechtzeitig vor Beginn von uns eine Ablesekarte für die Selbstablesung durch den Kunden zugeschickt. Du hast die Möglichkeit den Zählerstand über die Ablesekarte zu melden oder einfach online über den abgedruckten individualisierten QR-Code.

Wie oft wird mein Zähler abgelesen?

Grundsätzlich wird der Zähler einmal jährlich zur Jahresabrechnung abgelesen. Gerne kannst du uns deinen Zählerstand bei z. B. Preisänderungen auch unter dem Jahr melden.

Wie lese ich meinen Zähler richtig ab?

Es ist wichtig, den Verbrauch an dem richtigen Zähler abzulesen. Vergleichen Sie dafür die Zählernummer auf dem Zähler mit der auf der letzten Jahresabrechnung. Besonders in Mehrfamilienhäusern, wo Zähler eng beieinander liegen, kann es zu Verwechslungen kommen. Um den korrekten Zählerstand zu übermitteln, lesen Sie nur die Zahlen vor dem Komma ab – die Nachkommastellen im rot markierten Bereich werden nicht berücksichtigt und müssen nicht übermittelt werden.

Warum wurde mein Verbrauch geschätzt?

Zur Erstellung unserer Jahresabrechnung benötigen wir die aktuellen Zählerstände. Deshalb senden wir an unsere Kunden Ablesekarten, in welche der Kunde den Zählerstand an uns melden kann. Wenn wir bis zur Erstellung der Rechnung keinen Zählerstand gemeldet bekommen haben, müssen wir den Verbrauch schätzen. Mit diesem geschätzten Zählerstand wird die Rechnung dann erstellt.

Wann wird mein Zähler abgelesen?

Unsere Jahresablesung beginnt meist Anfang März. Du bekommst aber rechtzeitig von uns eine Ablesekarte zugeschickt. Auch in den Printmedien informieren wir unsere Kunden rechtzeitig über die anstehende Ablesung.

An welchen Orten sind Strom-, Gas- und Wasserzähler typischerweise installiert und wie unterscheidet man sie?

In Einfamilienhäusern sind Strom-, Gas- und Wasserzähler meistens im Keller zu finden. In Mehrfamilienhäusern befinden sich Strom- und Gaszähler häufig im Gemeinschaftsflur oder direkt im Wohnungsflur, während separate Wasserzähler meist in der Küche, im Bad oder WC installiert sind. Die Zähler unterscheiden sich durch die Maßeinheiten: Strom wird in kWh (Kilowattstunden) gemessen, Erdgas und Wasser in Kubikmetern (m³). Die meisten Zähler im Privatkundenbereich sind aktuell noch analoge Messeinrichtungen.

Warum bekomme ich eine Ablesekarte von der LKW obwohl ich fremdversorgt bin?

Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Zählerstände aller Kunden in unserem Netzgebiet zu ermitteln - unabhängig davon, von welchem Lieferanten Sie versorgt werden

Zählereichung

Wie genau sind Messgeräte, die bereits 10, 20 und mehr Jahre alt sind?

Auch bei diesen älteren Messgeräten, insbesondere bei Elektrizitätszählern, kannst du davon ausgehen, dass sie aufgrund zuverlässiger Technik über die Jahre nicht an Messgenauigkeit (siehe Stichprobenverfahren) verloren haben.

Was bedeuten die Kennzeichen auf den Messgeräten?

Die geeichten Messgeräte werden mit einem Hauptstempel gekennzeichnet. Der Hauptstempel wird entweder von der Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle angebracht. Die Jahresbezeichnung ist zweistellig und zeigt an, wann das Messgerät geeicht wurde. Im Weiteren können die Eichbehörden anhand einer Ordnungsnummer, die auf dem Hauptstempel angegeben ist, ermitteln, in welcher staatlich anerkannten Prüfstelle oder von welcher Eichbehörde das Messgerät geeicht wurde.

Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass ein Zähler nicht richtig misst?

Eine sogenannte Befundprüfung kann von jedem, der ein nachweisbar wirtschaftliches Interesse hat, beantragt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Messgerät innerhalb der Toleranzen den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Die Prüfung ist kostenpflichtig.

Wie verläuft eine solche Stichprobenprüfung?

Die Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer mithilfe einer Stichprobenprüfung beträgt je nach Messgeräteart drei bis fünf Jahre. Diese Stichprobenprüfungen dürfen nur durch die Eichbehörden bzw. die staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden.

Zähler, deren Eichgültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung verlängert wurde, erhalten keinen neuen Hauptstempel. Das heißt, ist bei einem Messgerät anhand des Hauptstempels die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen, so ist es dennoch möglich, dass das Messgerät im Zuge der Stichprobenverlängerung weiterhin als gültig geeicht gilt.

Wie lange gilt eine Eichung?

Auf einem geeichten Messgerät befindet sich ein Hauptstempel, auf dem unter anderem eine zweistellige Jahreszahl steht. Zählt man zu dieser Jahreszahl die entsprechende Eichgültigkeitsdauer (siehe Tabelle) hinzu, ergibt sich das Jahr, in dem das Messgerät erneut zur Eichung ansteht.

Nachfolgend ist die Eichgültigkeitsdauer für einige Zählerarten als Beispiel aufgeführt:

  • Wärmemengenzähler 5 Jahre
  • Warmwasserzähler 5 Jahre
  • Kaltwasserzähler 6 Jahre
  • Balgengaszähler mit
    • a) elektronischem Messwerk 8 Jahre
    • b) Induktionswerk (mit Läuferscheibe) 16 Jahre

Aber: Die Eichgültigkeitsdauer der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Frist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird.

Zusätzliche Energiedienstleistungen

Welche zusätzlichen Dienstleistungen bietet die LKW Kitzingen für Privatkunden?

Neben der Versorgung mit Strom, Erdgas, Wasser und Wärme bietet DIE LKW Kitzingen Privatkunden viele weitere Dienstleistungen. Dazu gehören die Technik-Installation im Bereich Haus, Fördermittelberatung, Erstellung von Energieausweisen, Photovoltaik, BHKW & Brennstoffzellen, und E-Mobilität (z. B. Wallbox-Installation). Zudem stehen wir für umfassende Energieberatungen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen.

Welche zusätzlichen Dienstleistungen bietet die LKW Kitzingen für Geschäftskunden?

Geschäftskunden erhalten von uns eine umfassende persönliche Beratung zur optimalen Vertragsgestaltung. Zusätzlich bieten wir Dienstleistungen in den Bereichen BHKW Energieaudit, Mieterstrom und Energy Data View an. Vereinbaren Sie am besten einen Termin für eine Beratung.

Welche Dienstleistungen bietet die LKW Kitzingen für Kommunen?

Die LKW Kitzingen unterstützt Kommunen bei verschiedenen Aufgaben und Fragestellungen. Wir übernehmen die Betriebsführung der örtlichen Strom- und Wasserversorgung sowie die Betreuung und Wartung der Straßenbeleuchtung. Außerdem richten wir öffentliche WLAN-Hotspots ein und kümmern uns um deren Betreuung.

§14a steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Ist es möglich, den freiwilligen Wechsel in die Steuerung gemäß §14a EnWG nur für Anlagen zu nutzen, die einen Altvertrag haben und zuvor ein reduziertes Netzentgelt hatten?

Natürlich, der freiwillige Wechsel in die Regelung des § 14a EnWG ist grundsätzlich für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2024 möglich. Wenn Sie sich für diesen Wechsel entscheiden, verlieren diese Einheiten ihren Bestandsschutz dauerhaft und können nicht mehr von der Regulierung ausgenommen werden, da ein Rückwechsel nicht möglich ist.

Kann ich die pauschale Reduzierung nach Modul 1 für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung erhalten?

Die Reduzierung wird pro Zähler (Marktlokation) angewendet. Wenn mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem Zähler liegen, erhalten Sie die Reduzierung nur einmal. Falls mehrere Zähler mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ausgestattet sind, wird die Reduzierung auf jeden dieser Zähler angewendet.

Was genau passiert bei einer Steuerung?

Ab dem 1. Januar 2024 hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, den Anschluss neuer Wärmepumpen, Klimageräte, Stromspeicher oder privater E-Auto-Ladestationen zu verschieben oder abzulehnen, falls eine Überlastung seines Netzes droht. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass alle Kunden zuverlässig versorgt werden. In solchen Situationen kann der Netzbetreiber den Strombezug für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die diese Funktion unterstützen, vorübergehend um bis zu 4,2 kW reduzieren.

Wann und wie lange darf der Netzbetreiber steuern?

Der Netzbetreiber überprüft regelmäßig den Zustand des Netzes, um sicherzustellen, dass alles reibungslos läuft. Sollte es dennoch zu lokalen Überlastungen kommen, greift die Regulierung als letztes Mittel ein, um diese zu vermeiden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, jede Regulierung zu dokumentieren und Sie sowie Ihren Lieferanten darüber auf dem Laufenden zu halten. Diese Maßnahmen werden immer nur in den spezifischen, überlasteten Bereichen des Netzes ergriffen und nicht im gesamten Netz.

Werden alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gleich behandelt?

Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen werden gleich behandelt. Das bedeutet, dass Wallboxen nicht weniger gefördert werden als Wärmepumpen, obwohl ihre tatsächlichen Auswirkungen, besonders im Winter, variieren können.

Wird mein anderer Stromverbrauch ebenfalls angepasst, wenn er zusammen mit der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über einen Zähler läuft?

Nein, die Steuerung ist direkt am Gerät integriert, sodass der restliche Stromverbrauch davon nicht beeinflusst wird.

Wird meine Verbrauchseinrichtung gedrosselt, wenn ich Strom über meine eigene PV-Anlage beziehe?

Wenn wir die Drosselung auf 4,2 kW betrachten, konzentrieren wir uns nur auf den Strom, der aus dem Netz bezogen wird. Die Energie, die Sie aus Ihrer PV-Anlage oder Ihrem eigenen Stromspeicher erzeugen, bleibt unberücksichtigt und kann zusätzlich genutzt werden.