§9 EnSikuMaV

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Mit Verabschiedung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMav) gibt der Gesetzgeber Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zum 28. Februar 2023 vor. Für Energieversorgungsunternehmen ist hierbei § 9 relevant. Der Gesetzgeber möchte mit § 9 EnSikuMav erreichen, dass vor allem Haushalte frühzeitig über das Ausmaß der Gaspreissteigerungen informiert werden.


Energiesparen ist die Devise

Wie viel Energie spart eine um 1 °C niedrigere Raumtemperatur?

Der Krieg in der Ukraine und die Turbulenzen auf den Energiemärkten stellen uns alle vor große Herausforderungen. Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Die Bundesregierung empfiehlt allen Verbrauchern, den Energieverbrauch zu reduzieren.

Besonders wirkungsvoll ist die Absenkung der Raumtemperatur

Bis zu 6 % Einsparung! Am wirksamsten lässt sich dort Energie einsparen, wo der Verbrauch am höchsten ist: beim Heizen. Nachfolgend stellen wir Ihnen deshalb an drei Beispielverbrauchssituationen dar, wie viel Kilowattstunden und vor allem wie viel Geld Sie durch eine Absenkung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 °C einsparen können!

Die folgende Übersicht entspricht den Vorgaben an „vorläufige Informationen in Form von standardisierten Berechnungsbeispielen“ gemäß der Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, EnSikuMaV.

Berechnungsbeispiele mit 1 °C niedrigerer Raumtemperatur

Ihre Ersparnis bei 40 m² Wohnfläche:
Für eine Wohnung mit 40 m² Wohnfläche nehmen wir einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 5.700 kWh pro Jahr an. Die Bezugskosten pro Jahr betragen ca. 1.137,- Euro (Stand 1. September 2022 für unser Versorgungsgebiet). Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C würde zu einem Verbrauchsrückgang von 342 kWh und einer Einsparung von ca. 61,- Euro brutto in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Ihre Ersparnis bei 65 m² Wohnfläche:
Für eine Wohnung mit 65 m² Wohnfläche nehmen wir einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 9.300 kWh pro Jahr an. Die Bezugskosten pro Jahr betragen ca. 1.779,- Euro (Stand 1. September 2022 für unser Versorgungsgebiet). Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C würde zu einem Verbrauchsrückgang von 558 kWh und einer Einsparung von ca. 100,- Euro brutto in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Ihre Ersparnis bei 120 m² Wohnfläche:
Für eine Wohnung mit 120 m² Wohnfläche nehmen wir einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 17.200 kWh pro Jahr an. Die Bezugskosten pro Jahr betragen ca. 3.188,- Euro (Stand 1. September 2022 für unser Versorgungsgebiet). Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C würde zu einem Verbrauchsrückgang von 1.032 kWh und einer Einsparung von ca. 184,- Euro brutto in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Ausführliche Tabelle mit Einsparungsberechnungen
Bitte beachten Sie:

Die Absenkung der Raumtemperatur ist nur eine von vielen Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu reduzieren.
Weitere Energiespartipps finden Sie hier sowie auf der Internetseite www.ganz-einfach-energiesparen.de.

Hinweis zur Energiepreisbremse

Ab März 2023 treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft und wirken rückwirkend auch für Januar und Februar.

Wir werden die Preisbremsen bei der anstehenden Jahresendabrechnung sowie bei Ihren neuen Abschlägen (ab 02.05.2023) selbstverständlich berücksichtigen.

Alle Kunden erhalten bis Ende Februar ein Schreiben, in welchem wir darüber informieren, wie sich die Entlastungen konkret auswirken werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.