Umzug? Ummelden nicht vergessen!
Ab dem 6. Juni 2025 greifen neue gesetzliche Regelungen, die alle Energieversorger treffen.
Neu: An- und Abmeldungen von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeverträgen sind nur noch in die Zukunft gerichtet möglich.
Rückwirkende „Ummeldungen und Kündigungen“ sind unzulässig. Vermeiden Sie eventuelle Mehrkosten, indem Sie sich rechtzeitig im Voraus anmelden bzw. Ihre Energielieferverträge fristgerecht kündigen.
Mehr Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.