Trinkwasser und Artenvielfalt

LKW informiert Landwirte

Die Licht-, Kraft- und Wasserwerke (LKW) Kitzingen GmbH hat mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen erneut einen Informationsabend für Landwirte veranstaltet, die Felder in den Trinkwassereinzugsgebieten bewirtschaften.

Dieser Einladung folgten rund 80 Landwirte, heißt es in einer Pressemitteilung. Ein wesentliches Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Zusammenarbeit zwischen Wasserversorger und den Landwirten zu verbessern.

Roger Lindholz, Prokurist und Leiter der Technikabteilung LKW Kitzingen GmbH, gab einen kurzen Abriss zum langjährigen Wasserbedarf und zu den Nitratgehalten im Trinkwasser. Außerdem stellte er ein Angebot zur Förderung von Blühstreifen an gewässernahen Ackerschlägen vor. Dabei gibt die LKW über den landwirtschaftlichen Verein Kitzingen Landwirten kostenfreies Saatgut für einjährige Blühstreifen. Landwirte können sich direkt bei der LKW melden.

Landkreis ist ein rotes Gebiet
Anton Lesch, Wasserrahmenrichtlinienberater (AELF Kitzingen), referierte über die neue Düngeverordnung, Schwerpunktthema dabei: die roten Gebiete. Flächen, die sich im roten Gebiet befinden, erfordern zusätzliche Maßnahmen für eine gewässerschonende Bewirtschaftung. Der Landkreis Kitzingen liegt mit zwei Ausnahmen, Gemarkung Ebersbrunn und Ilmenau, komplett im roten Gebiet.

Die Biodiversität, also biologische Vielfalt, bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft, Gesellschaft und Natur. Daniel Brohm, Fachzentrum Gartenbau (AELF Kitzingen) beleuchtete dieses aktuelle Thema. Dazu stellte er die Forderungen von Landwirtschaft und Gesellschaft gegenüber. Im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie stehen die landwirtschaftlichen Betriebe.

Deutlich weniger Arten
In den vergangenen Jahrzehnten ist trotz einer Zunahme von naturnahen Flächen ein deutlicher Artenrückgang zu verzeichnen. Aber: Die Biodiversität steigt wieder, wenn es Maßnahmen zur Förderung gibt. Jeder kann Beiträge leisten, egal ob Eigenheimbesitzer, Kommune oder landwirtschaftlicher Betrieb, durch Vielfalt im eigenen Hausgarten, Verzicht auf Mulchen von kommunalen Flächen oder durch die Anlage von Blühstreifen, heißt es in der Pressemitteilung.

Für das kommende Jahr stellte Thomas Karl, Pflanzenbauberater (AELF KT), die Fördermöglichkeiten über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) vor. Die Antragstellung für das Jahr 2019 läuft bis zum 22. Februar.

Autor: Bearbeitet von Julia Lucia

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