StromNEV-Umlage

Was regelt § 19 StromNEV-Umlage?

Die Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage (nach § 19) lag im Jahr 2024 bei 0,643 ct/kWh.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die §19 StromNEV-Umlage ein Bestandteil des Aufschlags für besondere Netznutzung.

Informationen zu der Änderung finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

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