StromNEV-Umlage
Was regelt § 19 StromNEV-Umlage?
Die Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage (früher § 19) heißt seit Januar 2025 offiziell Aufschlag für besondere Netznutzung. Dieser Bestandteil des Strompreises dient dazu, Mindereinnahmen der Netzbetreiber auszugleichen, die durch reduzierte Netzentgelte für stromintensive Unternehmen und durch den Netzausbau in Regionen mit vielen Erneuerbaren-Energien-Anlagen entstehen. Der Aufschlag soll Netzbetreiber entlasten, die durch Sonderregelungen (wie individuelle Netzentgelte für Großverbraucher) oder durch die Integration von Erneuerbaren Energien in erheblichem Maße Mindereinnahmen oder Mehrkosten verzeichnen.