StromNEV-Umlage
Was regelt § 19 StromNEV-Umlage?
Die Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage (nach § 19) lag im Jahr 2024 bei 0,643 ct/kWh.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die §19 StromNEV-Umlage ein Bestandteil des Aufschlags für besondere Netznutzung.
Informationen zu der Änderung finden Sie bei der Bundesnetzagentur.