Ersatzversorgung
Was ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn Sie zwar Energie verbrauchen, aber aktuell keinen gültigen Liefervertrag haben – etwa nach einem Anbieterwechsel oder wenn ein Versorger ausfällt. Gesetzlich ist geregelt, dass Sie in diesem Fall weiterhin Strom oder Gas erhalten, damit die Versorgung nicht unterbrochen wird. Der örtliche Grundversorger springt für maximal drei Monate ein und stellt die Energie bereit. Danach müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen. Für Kunden bedeutet das: Auch in Ausnahmesituationen ist Ihre Energieversorgung gesichert.