Eine Frau in einem orangefarbenen Pullover sitzt auf dem Sofa und lächelt, während sie auf ihr Smartphone schaut.

Ersatzversorgung

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn Sie zwar Energie verbrauchen, aber aktuell keinen gültigen Liefervertrag haben – etwa nach einem Anbieterwechsel oder wenn ein Versorger ausfällt oder insolvent wird. Gesetzlich ist geregelt, dass Sie in diesem Fall weiterhin Strom oder Gas erhalten, damit die Versorgung nicht plötzlich unterbrochen wird. Der örtliche Grundversorger springt für maximal drei Monate ein und stellt die Energie vorübergehend bereit. Danach müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen. Für Kunden bedeutet das: Auch in ungewöhnlichen Ausnahmesituationen ist Ihre Energieversorgung gesichert.

Zurück